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Konsiliarverfahren wird vereinfacht

G-BA beschließt Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

Seit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli muss bei Vorliegen einer ärztlichen Überweisung oder bei Empfehlung nach einem Krankenhausaufenthalt kein Konsiliarbericht mehr erstellt werden (§ 28 SGB V). Diese gesetzliche Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) jetzt in der Psychotherapie-Richtlinie umgesetzt.