Veröffentlichung Neufassung der Weiterbildungsordnung nach § 25a HKG
Der Vorstand der PKN wird auf der Kammerversammlung am 26.10.2024 die Verabschiedung einer Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beantragen.
Nach § 25a HKG muss die neue Satzungsregelung dahingehend überprüft werden, ob sie verhältnismäßig (Richtlinie (EU) 2018/958) ist. Die Satzungsregelung ist zudem zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Neufassung der Weiterbildungsordnung
Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Richtlinie (EU) 2018/958
Wenn Sie zur Neufassung der Weiterbildungsordnung Stellung nehmen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Neufassung Weiterbildungsordnung“ bis zum 22.10.2024 an info@pknds.de.