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Weiterbildung Sozialmedizin: Neuer Durchgang in 2026

Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) wurde die Tätigkeit der sozialmedizinischen Begutachtung auch für weitere Heilberufe neben den Ärztinnen und Ärzten geöffnet. Damit steht die Erlangung der Qualifikation auch Psychologischen Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen offen. Sozialmedizinische Expert:innen bewerten Art und Umfang gesundheitlicher Störungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die berufliche sowie soziale Teilhabe. Sie können Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft reflektieren und in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme einordnen, um Sozialleistungsträger diesbezüglich zu beraten.

Nach einem ersten erfolgreichen Durchlauf der Weiterbildung Sozialmedizin in diesem Jahr bietet die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. (LVG & AFS) in Zusammenarbeit mit der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ab März 2026 einen weiteren Durchgang an. Die Teilnahme an der Weiterbildung ist für alle Bundesländer offen.

Ziel der Weiterbildung ist das Erlangen der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“. Sie gliedert sich in einen theoretischen Abschnitt mit 318 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (via Zoom) und einen anschließenden praktischen Abschnitt, der Supervision, Begutachtungen zu sozialmedizinischen Fragestellungen, Begehungen von Einrichtungen sowie eine Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung beim Sozialgericht oder Landessozialgericht umfasst.

Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungsinhalten, den Terminen, Anerkennungsverfahren, Kosten sowie Anmeldemöglichkeiten hat die LVG & AFS auf ihrer Internetseite bereitgestellt. → Hier klicken für weitere Informationen