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Wichtiger Hinweis für Niedergelassene im GKV-System: Honorarbescheide unter Vorbehalt
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, befindet sich die ursprünglich durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (E-BA) beschlossene Honorarkürzung ab dem 2. Quartal 2026 der allermeisten Leistungen aus dem Kapitel 35.2.1 des EBM um 4,5 % aktuell noch in höchst-gerichtlicher Klärung.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen hat Praxisinhaber*innen bereits informiert, dass die Honorare zunächst ungekürzt ausgezahlt werden, die Bescheide aber unter Vorbehalt gestellt sind. Sie finden dazu auf Seite 3 (1 v. 2) Ihres Honorarbescheides einen gesonderten Hinweis.
Bitte veranlassen Sie dazu alles Notwendige und halten ggf. auch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater*in. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
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