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Aufruf: Mitwirkende für Weiterbildungskommission gesucht

Bisher machten angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine postgraduale Ausbildung. Zukünftig werden sie nach einem Approbationsstudium eine Weiterbildung absolvieren, die sich eklatant von der bisherigen Ausbildung unterscheidet.
Um die neue Weiterbildungsordnung umsetzen zu können, müssen Weiterbildungsermächtigungen erteilt sowie Weiterbildungsstätten auf Grundlage der entsprechenden Richtlinien zugelassen werden. Dafür soll jetzt eine Weiterbildungskommission gebildet werden, die sich dieser Aufgaben annimmt. Wer Interesse an dieser spannenden und wichtigen Aufgabe hat, melde sich bitte in der Geschäftsstelle der PKN per Mail bei Mara Kumm m.kumm@pknds.de.

Aufgaben & Entschädigung

  • Die Weiterbildungskommission prüft die Anträge nach Aktenlage und spricht Empfehlungen für den Vorstand aus. Dabei wird sie von der Geschäftsstelle unterstützt.
  • Die Tätigkeit in der Weiterbildungskommission kann gemäß der Reisekosten- und Sitzungsgelderordnung der PKN abgerechnet werden.

Welche Qualifikationen werden benötigt?

  • Grundvoraussetzung: Approbation und PKN-Kammermitgliedschaft
  • Mindestens drei Jahre Erfahrung im Gebiet (Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Neuropsychotherapie), davon zwei Jahre im entsprechenden Versorgungsbereich (Sektoren), fachliche und persönliche Eignung. Bei Teilzeittätigkeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Informationsveranstaltung

Um Ihnen alle Fragen zu der Tätigkeit in einer Weiterbildungskommission, wie z.B. den Arbeitsumfang, beantworten zu können, bieten wir eine Online-Informationsveranstaltung am 05.10.2022 von 16:00 – 18:00 Uhr an. Wenn Sie daran teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 30.09.2022 per Mail ebenfalls bei Mara Kumm, m.kumm@pknds.de, an.