ePtA: Austausch von Karten erforderlich
+++ Update 18.11.2025 +++: Die Frist zum Austausch der Karten wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der KVN.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) bzw. elektronische Psychotherapeutenausweise (ePtA) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen nicht mehr eingesetzt werden – unabhängig vom auf der Karte ausgewiesenen Gültigkeitsdatum. Ein Austausch dieser Karten ist bis Ende 2025 erforderlich. Grundlage der Austauschaktion ist eine Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und eine Vorgabe der gematik.
Im Wesentlichen handelt es sich um Karten der Vertrauensdienstanbieter D-Trust und medisign. Die Karten der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen über die neue, moderne Verschlüsselungsmethode ECC, die ein höheres Sicherheitsniveau bietet. Die Generation kann von der Kartenrückseite, oben rechts unter dem CE-Zeichen, abgelesen werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.
Anbieter werden gezielt betroffene Karteninhaber*innen informieren – bitte reagieren Sie rechtzeitig
Die Anbieter werden die betroffenen Psychotherapeut*innen wiederholt persönlich per E-Mail anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren.
Bitte reagieren Sie rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters und überprüfen ggf. Ihren Spamordner. Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, für den wird die Beantragung eines neuen ePtA notwendig, was zu Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand für erneute Identifikation und Freigabe führen würde. Darüber hinaus können Sie ab dem 01.01.2026 Ihre Karte nicht mehr für den Zugang zur TI-Infrastruktur und deren Anwendungen verwenden. Eine frühzeitige Reaktion entlastet zudem auch die Psychotherapeutenkammer in Hinblick auf die Freigabeprozesse.