Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
Das Gesetz soll die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen fördern, und so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stärken.
Gilt das BSFG für Sie?
Die Vorschriften des BFSG gelten nur, wenn der Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnet ist. Dies gilt, wenn
1. der/die Psychotherapeut*in eine Dienstleistung anbietet, die vom BFSG erfasst ist und
2. die Praxis kein Kleinstunternehmen ist.
Welche Dienstleistungen sind erfasst?
Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 5 BFSG fallen Telekommunikationsdienste und sonstige Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des BFSG, d.h. diese müssen barrierefrei ausgestaltet werden. Dazu gehören u.a. Tools zur Online-Terminbuchung oder andere interaktive Funktionen (z.B. Formularübermittlungen). Wenn Sie entsprechende Dienstleistungen auf Ihrer Praxishomepage anbieten, muss die jeweilige Dienstleistung, aber auch die Homepage insgesamt barrierefrei ausgestaltet sein. Handelt es sich um eine rein informative Praxiswebsite, auf der beispielsweise nur die angebotenen Leistungen, das Praxis-Team und die Räumlichkeiten vorgestellt werden, findet das Gesetz keine Anwendung. Die barrierefreie Gestaltung der Praxiswebsite ist dann für Sie nicht verpflichtend, kann aber selbstverständlich auch freiwillig umgesetzt werden.
Was sind Kleinstunternehmen?
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die
• weniger als zehn Personen beschäftigen und
• die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder
• deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro belaufen.
Sie können auch die Selbstprüfung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nutzen.
Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurden enthält das Gesetz zudem eine Übergangsregelung bis zum 27. Juni 2030, § 38 Abs. 1 BFSG.
Weitere Informationen zum BFSG:
Gesetzestext zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BFSG
FAQ zum BFSG der Bundesfachstelle Barrierefreiheit