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Berliner Appell der BPtK und Landespsycho- therapeutenkammern
Die geplante Budgetierung der psychotherapeutischen Versorgung muss verhindert werden
Mit Blick auf die am 10. Juli anstehende Abstimmung des Deutschen Bundestages über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) fordern die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und die zwölf Landespsychotherapeutenkammern die Abgeordneten auf, die Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Leistungen zu verhindern.
In ihrem Berliner Appell geben alle Beteiligten ihrer großen Sorge Ausdruck, dass die ambulante psychotherapeutische Versorgung künftig gedeckelt werden soll. Sie fordern die Politiker*innen auf,
die effizienten ambulanten Strukturen der psychotherapeutischen Versorgung als wichtigen Grundstein für ein funktionierendes Gemeinwesen in Stadt und Land zu erhalten und zu stärken,
die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, ohne die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu destabilisieren,
die vorgesehene Budgetierung und den damit unausweichlich verbundenen substanziellen Verlust von Therapieplätzen zu verhindern und stattdessen die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zukunftsfest zu stärken.
Gemeinsame Erklärung der BPtK und Landespsychotherapeutenkammern
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