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BPtK veröffentlicht Praxis-Info zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Ein Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die elektronische Patientenakte (ePA). Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat sie mit dem Digitalgesetz auf die nächste Stufe gehoben: 2025 wird die „ePA für alle“ flächendeckend eingeführt. Für alle Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Doch was ändert sich mit der „ePA für alle“ im psychotherapeutischen Versorgungsalltag? Wie funktioniert sie? Und welche Pflichten gehen für Psychotherapeut*innen damit einher? Die BPtK-Praxis-Info „Elektronische Patientenakte“ informiert über die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Regelungen für Psychotherapeut*innen.

Hier geht es direkt zur Praxis-Info.

Die BPtK wird zudem gemeinsam mit der gematik drei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen anbieten, für die folgende Termine vorgesehen sind:

  • 26. November 2024 von 18:00 bis 20:30 Uhr
  • 22. Januar 2025 von 18:00 bis 20:30 Uhr
  • 24. Januar 2025 von 9:00 bis 11:30 Uhr

Eine Anmeldung ist hier möglich. Informationen zum Programm finden Sie hier.