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Versorgung psychisch kranker Menschen kann nicht warten

Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung

In einem Sechs-Punkte-Konzept stellt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Forderungen und Lösungsvorschläge für einen bedarfsgerechten und passgenauen Ausbau der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vor. Mit dem Maßnahmenbündel sollen gezielt die Wartezeiten auf eine Psychotherapie in ländlichen und strukturschwachen Regionen sowie in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgebaut werden. Zusätzlich soll für Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erleichtert werden. Die BPtK greift damit entsprechende Ziele des Koalitionsvertrags der Bundesregierung auf. Um die Verbesserungen die Patient*innen noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen, fordert die BPtK, die Vorschläge schnellstmöglich in Gesetzesreformen zu berücksichtigen.

Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen

„Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen jetzt Verbesserungen“, mahnt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK. „Unsere Forderungen – ganz besonders die zur Bedarfsplanung – müssen deshalb noch in das erste Versorgungsgesetz aufgenommen werden. Wir fordern eine Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent“, so Benecke weiter. „87 Prozent der auf diese Weise geschaffenen zusätzlichen Kassensitze würden außerhalb von Großstädten entstehen. Außerdem würden die zusätzlichen Sitze den historisch schlechter versorgten Städten in Ostdeutschland und im Ruhrgebiet zugutekommen.“

Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können das gesamte Leben beeinflussen

„Unbehandelte oder zu spät behandelte psychische Erkrankungen im Kindesalter können im schlimmsten Fall das gesamte Leben beeinflussen – mit allen negativen Folgen für die soziale, schulische und berufliche Teilhabe“, warnt Cornelia Metge, Beisitzerin im Vorstand der BPtK. „Wir fordern deshalb, dass über die Absenkung der Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung auch mehr Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geschaffen werden und künftig in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe geplant werden.“ Aufsuchende Angebote und sektorenübergreifende Unterstützung sind für psychisch kranke Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien ebenso besonders wichtig.

Ein wichtiger Fokus des Konzepts der BPtK liegt auf der Verbesserung der Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, länger andauernder Arbeits- oder Schulunfähigkeit und nach Krankenhausbehandlung. „Die Hürden der Richtlinie zur ambulanten Komplexversorgung müssen beseitigt werden, damit mehr Patient*innen mit schweren und komplexen psychischen Erkrankungen von diesem Angebot profitieren können“, sagt BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop. „Außerdem sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Bereitstellung einer ambulanten Anschlussbehandlung gesetzlich gefördert werden, damit Patient*innen zeitnah eine ambulante psychotherapeutische Weiterbehandlung erhalten.“

„Mit unserem Sechs-Punkte-Konzept zeigen wir, dass eine bedarfsgerechte und passgenaue Verbesserung der Versorgung nötig und möglich ist“, resümiert Benecke. „Jetzt ist die Politik am Zug. Eine Fortsetzung der stillen Rationierung durch künstliche Verknappung von Therapieplätzen lehnen wir ab.“