Datenschutz im Gesundheitswesen – aktualisierte FAQs
Im Gesundheitswesen stellen sich regelmäßig datenschutzrechtliche Fragen: Wie lange dürfen oder müssen Patientenakten gespeichert werden? Muss ich Patient*innen Auskünfte aus ihrer Patientenakte erteilen? Können Patient*innen die Löschung von Daten verlangen? Ist die Übergabe von Arztbriefen an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig? Darf ich WhatsApp in der beruflichen Kommunikation nutzen?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat die häufigsten Fragen und Antworten erneut überarbeitet und in der „DSGVO im Gesundheitsbereich Version 3.0” (neuer aktueller Stand von Januar 2024) zusammengestellt.
Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, teilweise mit Ergänzungen und weiteren Erläuterungen.