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Datenschutz im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen stellen sich regelmäßig datenschutzrechtliche Fragen: Wie lange dürfen oder müssen Patientenakten gespeichert werden? Muss ich Patientinnen und Patienten Auskünfte aus ihrer Patientenakte erteilen? Können Patientinnen und Patienten die Löschung von Daten verlangen? Ist die Übergabe von Arztbriefen an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig? Darf ich WhatsApp in der beruflichen Kommunikation nutzen?

Jetzt hat die Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (LfD) die häufigsten Fragen und Antworten überarbeitet und in der „DSGVO im Gesundheitsbereich Version 2.0“ zusammengestellt. Hier sind auch die Fragen und Sachverhalte eingeflossen, die in den letzten Jahren der Behörde gestellt wurden.

Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie auf der Homepage der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, teilweise mit Ergänzungen und weiteren Erläuterungen.