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Flexiblere Regeln für Videobehandlungen

Seit dem 1. Juli 2022 können Videobehandlungen flexibler gestaltet werden. Die Obergrenze von 30 Prozent gilt jetzt für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie. Der Bezug auf einzelne Positionen entfällt somit. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Bisher galt eine Begrenzung auf maximal 30 Prozent für jede einzelne Gebührenordnungsposition (GOP) innerhalb eines Quartals. Künftig können einzelne Leistungen auch deutlich häufiger per Video stattfinden, solange die 30-Prozent-Grenze für genehmigungspflichtige Leistungen pro Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin insgesamt nicht überschritten wird.

Ausnahmen

Ausgenommen von der neuen Regelung ist die Akutbehandlung (GOP 35152). Diese Einzelleistung darf je Psychotherapeut beziehungsweise Psychotherapeutin patientenübergreifend weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden. Auch die psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen müssen im persönlichen Kontakt erfolgen. Zudem gilt wie bisher, dass lediglich 30 Prozent der Behandlungsfälle ausschließlich per Video betreut werden dürfen.