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Fortbildungen: Bescheinigungen regelmäßig einreichen

Aus gegebenem Anlass möchten wir unsere Mitglieder bitten, Teilnahmebescheinigungen von besuchten Fortbildungsveranstaltungen möglichst regelmäßig bei der Kammer einzureichen. Nur so können die erworbenen Fortbildungspunkte zeitnah dem Fortbildungskonto gutgeschrieben werden – und bei Bedarf nachgewisen werden, dass Sie Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Fortbildung.