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GKV-BStabG: Aktualisiertes Q&A nach Korrekturen am Gesetz

Hier informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen rund um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). 

Stand 20.10.2026

Vor dem Hintergrund der Verabschiedung der Notfallreform, die Korrekturen am GKV-BStabG enthält, informiert die BPtK nun in einem überarbeiteten Q&A-Papier über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und ihre Konsequenzen für die psychotherapeutische Versorgung und Vergütung. → Zum Q&A-Papier

Stand 15.10.2026

Der Bundestag hat mit dem heutigen Beschluss der Notfallreform wesentliche Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung teilweise korrigiert.

Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig vollständig extrabudgetär vergütet. Auch für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen sowie von Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf sind wichtige Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen.

Bei dringendem Behandlungsbedarf bleibt die extrabudgetäre Vergütung allerdings auf maximal 600 Minuten psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb eines Jahres beschränkt und setzt zusätzlich eine Vermittlung über die Terminservicestellen voraus. Dies schafft ungerechtfertigte Einschränkungen beim Leistungsspektrum und bürokratische Hürden für Patient*innen, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen. Bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen fehlt die extrabudgetäre Vergütung von Koordinations- und Vernetzungsleistungen, die für den Aufbau von Netzverbünden von entscheidender Bedeutung sind.

Für alle übrigen Behandlungsfälle bleibt die Budgetierung bestehen. Die Forderung der BPtK, zumindest die gruppenpsychotherapeutischen Leistungen extrabudgetär zu vergüten und damit den Ausbau dieses Versorgungsangebots zu stärken, wurde nicht aufgegriffen. Die BPtK warnt deshalb vor einem Rückgang der Behandlungskapazitäten und längeren Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung Erwachsener. Kritisch sieht sie zudem die neu eingeführte Pflicht zur Meldung freier Behandlungstermine. Diese erhöht den bürokratischen Aufwand in den Praxen und greift in die freie Berufsausübung der Psychotherapeut*innen ein.

„Es ist richtig und wichtig, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen abzusichern“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, dass psychische Erkrankungen in jungen Jahren zu spät oder gar nicht behandelt werden. Dadurch steigt das Risiko, dass sich Erkrankungen chronifizieren und langfristig Bildungs- und Berufschancen sowie die psychische Gesundheit im Erwachsenenalter beeinträchtigt werden. Doch auch Erwachsene müssen die psychotherapeutische Behandlung erhalten, die sie benötigen. Entscheidend muss der Behandlungsbedarf sein, nicht die Budgetgrenze”, so Benecke.

Nicht korrigiert wurde die im Juli beschlossene Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Vergütung. Die BPtK hatte sich in den vergangenen Monaten für eine gesetzliche Neuregelung im Zuge der Umsetzung der Entschließung stark gemacht. Mit der Streichung entfällt die spezifische gesetzliche Verankerung für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, die vom Bundessozialgericht verfassungsrechtlich hergeleitet wurde und trotz Streichung weiterhin Gültigkeit hat. „Wer die psychotherapeutische Versorgung langfristig sichern will, muss als Gesetzgeber auch für verlässliche und angemessene Vergütungsbedingungen sorgen“, fordert Benecke.

Stand 07.10.2026

Der Entschließungsantrag wird am heutigen Mittwoch in öffentlicher Anhörung des Gesundheitsausschusses beraten (Live-Übertragung unter www.bundestag.de).

Die BPtK hat unter Einbeziehung der Landeskammern den Regierungsfraktionen und dem Bundesgesundheitsministerium konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Entschließung und Ergänzung der Regelungen des Änderungsantrags vorgelegt und fordert, dass die Entschließung zur Psychotherapie konsequenter patientenorientiert umgesetzt wird. → Zur Pressemitteilung und Stellungnahme der BPtK

Die Beschlussfassung ist für den 14. Oktober im Rahmen des Notfallreformgesetzes vorgesehen.

Stand 10.09.2026

Am 9. September fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Reform der Notfallversorgung statt. Dort wurde auch der Entschließungsantrag zum GKV-BStabG erwähnt, jedoch nicht weiter behandelt. Dies soll nach aktuellen Informationen in einer gesonderten Anhörung Anfang Oktober geschehen. Die BPtK hat in diesem Zusammenhang noch einmal appelliert, dass die Entschließung wichtige Korrekturen beinhaltet, es aber weitere Nachbesserungen braucht. → Zum Statement der BPtK

Als PKN setzen wir uns weiterhin im Rahmen unserer landespolitischen Kontakte dafür ein, dass der Entschließungsantrag zügig umgesetzt wird, damit ambulante Praxen Planungssicherheit für das kommende Jahr haben.

Stand 24.08.2026

In der PKN erreichen uns vermehrt Anfragen zum aktuellen Stand des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sowie dem dazugehörigen Entschließungsantrag der Bundesregierung. Nach unserer Information gibt es bisher noch keine weitere offizielle Befassung auf Bundesebene im Kabinett mit dem Entschließungsantrag. Wir hoffen und drängen auf eine verbindliche Entscheidung noch im September nach der parlamentarischen Sommerpause.

Als PKN nutzen wir unsere Kontakte vorwiegend zu niedersächsischen Landespolitiker*innen und in andere Gremien, um der Wichtigkeit der Ausgestaltung und Umsetzung des Entschließungsantrags Nachdruck zu verleihen.

Die Forderungen der Profession zur genauen Ausgestaltung wurden in einer durch mehrere große Fachverbände erstellten Verbändestellungnahme eingebracht. Inhaltlich setzt sich der Berufsstand sehr für die Ausnahmen im Rahmen der Budgetierung ein, um die Versorgung zu sichern und den Praxen mehr Spielräume zu verschaffen.

Zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxen und Versorgung hat die BPtK zudem ein aktuelles Q&A veröffentlicht.

Sobald wir Kenntnis von konkreten Aktivitäten haben, werden wir Sie umgehend informieren. Behalten Sie dazu bitte auch die Informationen der Fachverbände im Blick.