GKV-BStabG: Aktueller Sachstand
Hier informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen nach Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG). Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, wenn es etwas Neues gibt.
Stand 10.09.2026
Am 9. September fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Reform der Notfallversorgung statt. Dort wurde auch der Entschließungsantrag zum GKV-BStabG erwähnt, jedoch nicht weiter behandelt. Dies soll nach aktuellen Informationen in einer gesonderten Anhörung Anfang Oktober geschehen. Die BPtK hat in diesem Zusammenhang noch einmal appelliert, dass die Entschließung wichtige Korrekturen beinhaltet, es aber weitere Nachbesserungen braucht. → Zum Statement der BPtK
Als PKN setzen wir uns weiterhin im Rahmen unserer landespolitischen Kontakte dafür ein, dass der Entschließungsantrag zügig umgesetzt wird, damit ambulante Praxen Planungssicherheit für das kommende Jahr haben.
Stand 24.08.2026
In der PKN erreichen uns vermehrt Anfragen zum aktuellen Stand des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sowie dem dazugehörigen Entschließungsantrag der Bundesregierung. Nach unserer Information gibt es bisher noch keine weitere offizielle Befassung auf Bundesebene im Kabinett mit dem Entschließungsantrag. Wir hoffen und drängen auf eine verbindliche Entscheidung noch im September nach der parlamentarischen Sommerpause.
Als PKN nutzen wir unsere Kontakte vorwiegend zu niedersächsischen Landespolitiker*innen und in andere Gremien, um der Wichtigkeit der Ausgestaltung und Umsetzung des Entschließungsantrags Nachdruck zu verleihen.
Die Forderungen der Profession zur genauen Ausgestaltung wurden in einer durch mehrere große Fachverbände erstellten Verbändestellungnahme eingebracht. Inhaltlich setzt sich der Berufsstand sehr für die Ausnahmen im Rahmen der Budgetierung ein, um die Versorgung zu sichern und den Praxen mehr Spielräume zu verschaffen.
Zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxen und Versorgung hat die BPtK zudem ein aktuelles Q&A veröffentlicht.
Sobald wir Kenntnis von konkreten Aktivitäten haben, werden wir Sie umgehend informieren. Behalten Sie dazu bitte auch die Informationen der Fachverbände im Blick.