Hintergrundinformation zur aktuellen Debatte um etwaige Honorarkürzungen bei Psychotherapeut*innen
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist in die vertraulichen Verhandlungen im Bewertungsausschuss (BA) nicht eingebunden. Wir haben in dieser Angelegenheit lediglich Kenntnis von dem Beschluss des Bewertungsausschusses (822. Sitzung) vom 21.01.2026, der eine Prüfung der Bewertungen zentraler psychotherapeutischer Leistungen und eine Beschlussfassung dazu auf der Sitzung am 11.03.2026 vorsieht.
Anträge des GKV-Spitzenverbands, die ggf. in die Sitzung des Bewertungsausschusses eingebracht wurden, liegen uns nicht vor. Die PKN ist hierbei kein Verhandlungspartner.
Der derzeit kursierende Beschluss (und die tragenden Gründe zu diesem Beschluss) aus der BA-Sitzung vom 21.01.2026 ist zunächst ohne konkrete Aussage zu den Honoraren getroffen. Es wird lediglich klargestellt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wie jedes Jahr die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und den Strukturzuschlag überprüfen und in der nächsten Sitzung am 11.03.2026 hierzu entscheiden. Wenn es zu keiner Einigung zwischen KBV und GKV-SV kommt, kann der erweiterte Bewertungsausschuss eingesetzt werden. Hier kann dann durch eine Erweiterung um drei unparteiische Schiedspersonen eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Wie aktuell allenthalben kursiert, könnten die aktuellen Forderungen des GKV-SV in Richtung Einsparungen bei der ambulanten Psychotherapie vermutlich deutlicher als in der Vergangenheit ausfallen – dies aus verschiedenen Gründen. Zu betonen ist, dass es sich hier um laufende, vertrauliche Verhandlungen handelt, die in den Gremien auch mit Beteiligung der Profession geführt werden.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen betont, dass alle Vorschläge, die auf eine drastische Kürzung der psychotherapeutischen Honorare und damit eine erhebliche Einschränkung der psychotherapeutischen Versorgung von GKV-Versicherten hinauslaufen würden, aus unserer Sicht klar abzulehnen sind. Es muss jedoch zunächst der reguläre Verhandlungsweg abgewartet werden, der am besten unter ruhigen und sachlichen Bedingungen ablaufen kann.
Wir werden Sie, wie auch sicherlich die psychotherapeutischen Berufsverbände, zu gegebener Zeit erneut informieren, sobald es gesicherte Informationen und Ergebnisse gibt.