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Honorarkürzung: KBV-Klage erzielt ersten Erfolg
10. Juli 2026
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert darüber, dass in der Auseinandersetzung um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ein erster wichtiger Erfolg erzielt wurde. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg habe am gestrigen Donnerstag, 09.07.2026, durch einen Eilbeschluss die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses ausgesetzt. Nach Auskunft des Gerichts dürfe von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.
Die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Dr. Kristina Schütz, erklärt dazu: „In Anbetracht des enormen Kahlschlags im Bereich der ambulanten Psychotherapie – insbesondere durch die heutige Verabschiedung des GKV-BStabG – ist diese erste Entscheidung ein sehr positives Signal für unsere Berufsgruppe. Wir blicken nun, ebenso wie die KBV, dem Hauptsacheverfahren hoffnungsvoll entgegen.“
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