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Information zum aktuellen Sachstand des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

In der PKN erreichen uns vermehrt Anfragen zum aktuellen Stand des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sowie dem dazugehörigen Entschließungsantrag der Bundesregierung. Nach unserer Information gibt es bisher noch keine weitere offizielle Befassung auf Bundesebene im Kabinett mit dem Entschließungsantrag. Wir hoffen und drängen auf eine verbindliche Entscheidung noch im September nach der parlamentarischen Sommerpause.

Als PKN nutzen wir unsere Kontakte vorwiegend zu niedersächsischen Landespolitiker*innen und in andere Gremien, um der Wichtigkeit der Ausgestaltung und Umsetzung des Entschließungsantrags Nachdruck zu verleihen.

Die Forderungen der Profession zur genauen Ausgestaltung wurden in einer durch mehrere große Fachverbände erstellten Verbändestellungnahme eingebracht. Inhaltlich setzt sich der Berufsstand sehr für die Ausnahmen im Rahmen der Budgetierung ein, um die Versorgung zu sichern und den Praxen mehr Spielräume zu verschaffen.

Zu den Auswirkungen des Gesetzes auf die Praxen und Versorgung hat die BPtK zudem ein aktuelles Q&A veröffentlicht.

Sobald wir Kenntnis von konkreten Aktivitäten haben, werden wir Sie umgehend informieren. Behalten Sie dazu bitte auch die Informationen der Fachverbände im Blick.