Kammerversammlung 25.04.2026: Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Satzungsänderungen und Gelegenheit zur Stellungnahme
Nach § 25 a Absatz 1 HKG haben die Heilberufekammern neue oder zu ändernde Satzungsregelungen, die die Aufnahme oder die Ausübung eines Berufs oder einer bestimmten Art seiner Ausübung beschränken, einschließlich des Führens einer Berufsbezeichnung und der im Rahmen dieser Berufsbezeichnung erlaubten beruflichen Tätigkeiten, vor ihrem Erlass oder ihrer Änderung daraufhin zu prüfen, dass sie nicht diskriminierend (Artikel 5 der Richtlinie [EU] 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 25), durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt (Artikel 6 der Richtlinie [EU] 2018/958) und nach Maßgabe der Anlage verhältnismäßig sind.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen plant für ihre Kammerversammlung am 25.04.2026 Änderungen der Berufsordnung.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen plant für ihre Kammerversammlung am 25.04.2026 Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (WBO PP/KJP PKN).
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen plant für ihre Kammerversammlung am 25.04.2026 Änderungen der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (WBO PT PKN).
Wenn Sie zu den geplanten Änderungen Stellung nehmen möchten, senden Sie bitte bis zum 17.04.2026 eine E-Mail mit einem entsprechenden Betreff an info@pknds.de.