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Kammerversammlung beschließt neue Weiterbildungsordnung

Zum Schluss gibt es stehenden Applaus: Als bei der Kammerversammlung am 30.04.2022 nach zwölf Jahren Arbeit die neue Weiterbildungsordnung einstimmig verabschiedet wird, klatschen die Delegierten minutenlang.

Einstimmige Zustimmung auch vom Vorstand zur neuen Weiterbildungsordnung.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist die zweite Psychotherapeutenkammer Deutschlands, die diesen wichtigen Schritt bei der Weiterbildung vollzieht, die neue Weiterbildungsordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft.

Zukünftig absolvieren Studierende ein fünfjähriges Masterstudium, an dessen Ende die Approbation steht. Daran schließt sich eine mindestens fünfjähri Weiterbildungszeit im ambulanten, stationären sowie institutionellen Bereich an. In dieser Zeit können sich die Absolventinnen und Absolventen für die Versorgung in den Gebieten Kinder und Jugendliche, Erwachgesene oder Neuropsychologische Psychotherapie spezialisieren. Diese Weiterbildung ist künftig die Voraussetzung, um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.

Dass es eine bundesweite Reform der Psychotherapieausbildung geben soll, wurde auf dem 16. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 8. Mai 2010 in Berlin beschlossen. Diesem Beschluss vorausgegangen war bereits eine intensive zweijährige Diskussion. Grundlage der neuen Weiterbildungsordnung in seiner jetzigen Form ist das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten vom 15.11.2019.

Fotos: Franziska Bauermeister

Bilder und Eindrücke der Kammerversammlung