KVN-Beschluss: Förderung der ambulanten Weiterbildung in Praxen
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat am 22.11.2025 einen Beschluss verabschiedet, dass ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung nun auch die ambulante fachpsychotherapeutische Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Praxen gefördert werden kann. Dies ist ein großer Meilenstein für die Umsetzung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung in Niedersachsen und ein positives Signal für den psychotherapeutischen Nachwuchs.
Förderungsfähig ist ein Zeitraum von maximal zwei Jahren (entspricht dem Pflichtteil der ambulanten Weiterbildung) bei von der KVN zugelassenen Praxen sowie Medizinischen Versorgungszentren, die zuvor als Weiterbildungsstätte durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zugelassen wurden.
Bitte beachten Sie, dass zunächst die Zulassung als Weiterbildungsstätte bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zu beantragen ist, bevor eine Förderung bei der KVN beantragt werden kann.
Weitere Informationen zu den genauen Förderbedingungen können Sie der Richtlinie der KVN entnehmen. Im Mitgliederportal der KVN sind bereits entsprechende Antragsformulare abrufbar. Eine Beratung zur Förderung erfolgt ausschließlich durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.
Ein Verzeichnis der bereits zugelassenen Weiterbildungsstätten in Niedersachsen finden Sie hier. Zur Zulassung als Weiterbildungsstätte durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen berät Sie weiterhin jederzeit das Referat Weiterbildung unter Tel.: 0511 850 304 51 oder per Mail an weiterbildung@pknds.de.