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PKN-Kammerbeitrag – Anpassung zum 01.01.2023

Seit 2012 konnten die Kammerbeiträge der PKN stabil gehalten werden. Nun müssen die Mitgliedsbeiträge der PKN nach über zehn Jahren zum 01.01.2023 erstmals angepasst werden.

Grund dafür ist, dass die Kammer ist in den Jahren mit ihren Aufgaben gewachsen ist. Dementsprechend arbeiten heute mehr Menschen in der Geschäftsstelle, zudem erfolgte 2015 ein Umzug, da die Räume in der Roscherstraße zu klein wurden. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen, unter anderen durch die Inflation, gestiegene Energiepreise sowie einen höheren BPtK-Beitrag, machen auch die Komplexität und Fülle der aktuellen und zukünftigen Aufgaben der Kammer diesen Schritt notwendig. Hier sei besonders das aufwändige Verwaltungsverfahren für die Umsetzung der neuen Weiterbildung genannt, das von Grund auf aufgebaut werden muss. Es bindet viele Ressourcen, sowohl personell als auch finanziell. Zusätzlich zu den anfallenden organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben hat die Reform somit auch Auswirkungen auf den Finanzhaushalt. Denn neben einer neuen Stelle in der Geschäftsstelle sind Weiterbildungskommissionen und Prüfungsausschüsse zu finanzieren.

Auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Digitalisierung schreitet voran und muss finanziert werden. Die Zeiten der Verwaltung der Mitgliederdaten in einfachen Datenbanken ist leider vorbei, die EDV muss ständig erweitert und aktualisiert werden.

Die Delegierten stimmten daher auf der Kammerversammlung am 05.11.2022 für eine Anpassung in Höhe von circa 15 Prozent.

Die Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.