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Kein generell erhöhtes Gewaltpotential bei Menschen mit psychischer Erkrankung

Delegierte der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen verabschieden Resolution: Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) muss als Chance genutzt werden

Hannover, 12. November 2025 – Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) verabschiedete in ihrer Kammerversammlung am 08.11.2025 eine Resolution zur derzeit im Niedersächsischen Landtag in Beratung befindlichen Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG). Damit einhergehend diskutierten die Delegierten die aktuelle öffentliche Debatte über Gewalttaten, die von Menschen verübt wurden, bei denen unter anderem auch eine psychische Erkrankung bekannt wurde.

„Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen setzt sich für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein. Fakt ist, dass bei Menschen mit psychischen Erkrankungen kein generell erhöhtes Gewaltpotential besteht. Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen sind differenziert zu betrachten. Eine Aufweichung des bisher klar geregelten Gefahrenbegriffs als Voraussetzung einer freiheitsentziehenden Unterbringung bzw. einer Meldung an die Sicherheitsbehörden mit unklarer Präventionswirksamkeit lehnen wir ab. Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut, welches nur dann eingeschränkt werden darf, wenn dies gesichert ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt“, betonen die Delegierten in der Resolution.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen fordert die landes- und bundespolitische Ebene auf, bei allen Fragen, die die Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen, die Psychotherapeut*innen als wesentlichen Berufsstand im stationären, ambulanten und institutionellen Bereich mitzudenken und einzubeziehen.