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Stellungnahme zum Beschluss über Honorarkürzungen in der Psychotherapie

Kammerpräsidentin Dr. Kristina Schütz: „Entgeltkürzungen in Zeiten gestiegener Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung sind unverantwortlich und nicht hinnehmbar“

Hannover, 12. März 2026

Der GKV-Spitzenverband hat sich im Bewertungsausschuss mit der Forderung nach Honorarkürzungen in der Psychotherapie durchgesetzt, womit am gestrigen Mittwoch eine Entgeltkürzung in der ambulanten Psychotherapie von 4,5 % beschlossen wurde.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen hält diese Entscheidung in jeglicher Hinsicht für inakzeptabel. In Zeiten eines hohen und weiter steigenden Bedarfs nach psychotherapeutischer Versorgung ist es unverantwortlich, den Leistungserbringenden hierfür das Entgelt zu kürzen.

Die Präsidentin der PKN, Dr. Kristina Schütz, kommentiert: „Faktisch besteht ein hoher Kostendruck im Gesundheitssystem. Jedoch ist die ambulante psychotherapeutische Versorgung hierbei nicht der Kostentreiber! Es ist ein fatales Signal, an der Versorgung von gesetzlich Versicherten zu kürzen. Die niedergelassenen Psychotherapeut*innen waren jahrelang Schlusslichter bei den Honoraren. Jetzt genau hier und auf Grundlage fragwürdiger Berechnungsansätze zu kürzen, bedeutet die Abwertung einer zentralen Versorgungsleistung. Gerade im psychotherapeutischen Bereich können Leistungen kaum delegiert werden und sind mit einem hohen Zeitaufwand pro Leistung hinterlegt. Eine angemessene Honorierung ist umso entscheidender. Sowohl die laufenden Kosten für Praxisinhaber*innen als auch der Druck auf die Niedergelassenen sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Es darf nicht zu Lasten der Praxen und der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen gekürzt werden. Bereits jetzt gibt es Probleme, Praxen im ländlichen Raum nachzubesetzen – eine Honorarkürzung führt perspektivisch zu weiteren Versorgungsengpässen. Das ist angesichts der steigenden Nachfrage nach psychotherapeutischer Behandlung nicht hinnehmbar.“

Auch wenn gleichzeitig die Strukturzuschläge um 14,25 % angehoben wurden, kann dies nicht direkt gegengerechnet werden: nur Praxen mit hoher Auslastung erreichen den vollen Strukturzuschlag und können davon profitieren.  Dies kann eine strukturelle Benachteiligung von Praxisinhaber*innen darstellen, die ihre Praxis aus verschiedensten Gründen (Kinderbetreuung, Pflege, Krankheit…) nicht maximal auslasten können und ggf. kein Personal für eine Anstellung finden.

„Als Kammer sind wir zwar kein Verhandlungspartner im Bewertungsausschuss. Dennoch werden wir im Rahmen unserer kammerpolitischen Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Verbänden unseren Einfluss geltend machen“, betont Dr. Schütz.