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Weiterbildung finanzieren und psychotherapeutische Versorgung sichern

Politischer Austausch mit Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi

Hannover, 22. August 2024 – Am heutigen Donnerstag trafen sich die Vorstandsmitglieder der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) und der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zu einem gemeinsamen Austausch. Zentrales Thema des Treffens waren die Umsetzung und Finanzierung der neuen fachpsychotherapeutischen Weiterbildung und die damit zusammenhängende Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung.

Der Kammervorstand mit dem niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi - Foto: PKN/Gina Briehl

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bund den Handlungsbedarf bei der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung erkennt. Gleichzeitig nehmen wir aber sehr genau zur Kenntnis, dass die vorgesehenen Änderungen nicht ausreichen, um Weiterbildungsstellen in Praxen, Weiterbildungsambulanzen und Kliniken sicherzustellen. Hierfür bedarf es seitens des Bundes eine klare Aussage, wie die Finanzierung in den kommenden Jahren aufgestellt werden soll. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass die PKN und das Gesundheitsministerium an einem Strang ziehen und sich gemeinsam für ein bedarfsgerechtes Weiterbildungsangebot einsetzen. Wir haben dazu im Bundesrat schon einen ersten Impuls gesetzt.“

Der Vorstand der PKN bedankt sich für den konstruktiven Austausch: „Die fachpsychotherapeutische Weiterbildung ist nach wie vor das Thema, welches uns die größten Sorgen bereitet. Die gesetzliche Finanzierungslücke der benötigten Weiterbildungsstellen muss auf Bundesebene dringend geschlossen werden. Es freut uns sehr, dass wir bei diesem Anliegen auf die ungebrochene Unterstützung des niedersächsischen Gesundheitsministers zählen können. Denn um den gegenwärtigen Stand der Versorgung halten zu können, werden innerhalb der kommenden fünf bis sechs Jahre etwa 1.250 Stellen für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung benötigt. Aktuell haben wir bereits die ersten nach neuem Recht approbierten Studienabgänger*innen, die nicht in die fachpsychotherapeutische Weiterbildung einsteigen können. Gelingt die Umsetzung nicht und wird nicht endlich in den psychotherapeutischen Nachwuchs investiert, drohen erhebliche Versorgungsengpässe bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Niedersachsen und bundesweit.“

Ende September 2023 forderte der Bundesrat mit einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Dennoch sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) noch immer keine ausreichenden Finanzierungsmöglichkeiten festgehalten.

Hintergrund
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 2019 wurde der psychotherapeutische Ausbildungsweg grundlegend novelliert und der Beruf strukturell an andere akademische Heilberufe angeglichen. Im Anschluss an das Masterstudium erfolgt nun direkt die Approbationsprüfung, daran anschließend muss eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten oder zur Fachpsychotherapeutin in hauptberuflicher Anstellung absolviert werden. Diese ist vergleichbar mit der fachärztlichen Weiterbildung. Der neue Qualifizierungsweg gilt für alle Studierenden, die nach dem 01.09.2020 mit dem Studium begonnen haben.