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Weiterbildung: Finanzierung sichern – Versorgungslücke verhindern

Hannover, 07.09.2023 Wenn die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesetzlich gesichert wird, droht Deutschland in einigen Jahren eine enorme Versorgungslücke. Die heute schon prekäre Lage der psychotherapeutischen Versorgung wird sich dann noch weiter verschärfen.

Denn mit der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes wurde beschlossen, die bisherige postgraduale Ausbildung gegen eine Weiterbildung zu ersetzen, die – entsprechend der ärztlichen Ausbildung – an Studium und Approbation anschließt. Nur wer diese fünfjährige Weiterbildung durchlaufen hat, kann einen Kassensitz erhalten. Wenn es aber keine Weiterbildungsstellen gibt, können sich zukünftige Psychotherapeut*innen nicht entsprechend qualifizieren.

Eigentlich sollte die Änderung des Psychotherapeutengesetzes die schwierige finanzielle Situation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) verbessern. Denn diese Ausbildung musste eigenständig finanziert werden, selbst in Anstellung gab es häufig lediglich Praktikantengehälter. So steht jetzt im Gesetz, dass in der Weiterbildung angemessene Gehälter gezahlt werden müssen. Doch diese sind für Institute, Praxen und Kliniken nicht gegenfinanziert.

In seinem Video erklärt der Student Nikolas Scholz von der Fachschaft der Psychologischen Hochschule Berlin das Problem nochmals anschaulich.

In Niedersachsen wird die Psychotherapeutenschaft von der Landesregierung  bei der Forderung zur gesetzlichen Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unterstützt. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat eingereicht. Zudem setzt sich die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen weiterhin auf allen Ebenen für eine Sicherstellung der Finanzierung ein, sodass auch zukünftig eine gute psychotherapeutische Versorgung gegeben ist.