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Weiterbildungsstellen im stationären Sektor endlich refinanzieren

PKN veranstaltet Round Table mit niedersächsischen Kliniken unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Hannover, 28. Mai 2026  

Rund 40 Chefärzt*innen, ärztliche Direktor*innen und leitende Psychotherapeut*innen aus niedersächsischen Kliniken kamen Ende April in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen zu einem Spitzengespräch unter Beteiligung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zusammen, um sich über die Umsetzung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung im stationären Abschnitt zu informieren und auszutauschen. Zwei bereits durch die PKN zugelassene Weiterbildungsstätten stellten Best Practice-Beispiele vor und berichteten von ersten Erfahrungen mit Weiterbildungsteilnehmenden. Die PKN nimmt das Treffen auch zum Anlass, um auf eine gesetzlich geregelte Finanzierung der stationären Weiterbildung zu drängen.

„Als Kammer haben wir bereits einige stationäre Einrichtungen als Weiterbildungsstätte zugelassen, die mit gegenwärtig unklaren Bedingungen an den Start gehen – für dieses Engagement sind wir enorm dankbar. Denn in den meisten Fällen steht die Ausschreibung von Weiterbildungsstellen unter einem Finanzierungsvorbehalt“, erklärt die Präsidentin der PKN, Dr. Kristina Schütz, zur aktuellen Situation.

Derzeit gibt es zu wenig offene Planstellen in der stationären Versorgung, die in Weiterbildungsstellen umgewandelt werden können. „Es ist zu befürchten, dass die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in den Einrichtungen nicht mehr im bisherigen Umfang sichergestellt werden kann, wenn Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) die Versorgungskapazitäten der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) nicht umfassend ersetzen können“, zeigt sich Dr. Schütz besorgt.

Es braucht daher eine Ergänzung in § 3 Absatz 3 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV), dass zusätzliche Stellen für die fachpsychotherapeutische Weiterbildung refinanziert werden. Der Förderbedarf besteht, weil die durch PiA oder Psycholog*innen besetzten Planstellen erst sukzessive frei und damit als Weiterbildungsstellen nutzbar sein werden. Die PKN fordert von der Politik, dass Personalkosten für PtW endlich in der Bundespflegesatzverordnung ergänzt werden, damit diese bei den Budgetverhandlungen zwischen Kliniken und Sozialleistungsträger*innen berücksichtigt werden können. Auf Landesebene wäre es zusätzlich hilfreich, die Kliniken dabei zu unterstützen, die Vorgabe des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes nach § 2 Absatz 4 in die Budgetverhandlungen einzubringen. „Solange eine Koexistenz des alten Ausbildungs- und des neuen Weiterbildungssystems bis Anfang der 2030er Jahre besteht, müssen die Kliniken für diese Zeit zusätzliche Personalstellen für diesen Zweck refinanziert bekommen. Gleichzeitig würde damit in den Kliniken die Patientenversorgung gestärkt werden“, betont die Kammerpräsidentin auch in Hinblick auf die Zunahme psychischer Erkrankungen in der Gesellschaft.

„Psychische Erkrankungen gehören längst zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen. Menschen mit einer psychischen Erkrankung müssen auch in Zukunft qualifiziert behandelt werden. Die Weiterbildung und damit der Fachpsychotherapeutenstandard ist dafür ein unverzichtbares Instrument. Der psychotherapeutische Nachwuchs darf nicht im Stich gelassen werden, indem die Berufsausbildung blockiert wird – das können wir uns schlichtweg nicht leisten!“, mahnt Dr. Schütz an. „Es braucht Fachpsychotherapeut*innen, die dann wieder Fachpsychotherapeut*innen ausbilden können. Wenn es jetzt nicht gelingt, ausreichend Fachpsychotherapeut*innen zu qualifizieren, haben wir in sämtlichen Versorgungsbereichen früher oder später einen Mangel an Personen, die als Ermächtigte die Weiterbildung anleiten können.“

Hintergrund: Reform der Psychotherapieausbildung Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) sollten die prekären Ausbildungsbedingungen abgeschafft werden. Psychotherapeut*innen absolvieren künftig eine Fachweiterbildung im Anschluss an ihr Studium – analog der Facharztweiterbildung: in sozialversicherungspflichtiger Anstellung und mit angemessenem Gehalt. Aber: Die Weiterbildungskosten bleiben weiterhin unzureichend refinanziert, womit dringend benötigte Stellen fehlen. Denn zusätzlich zum Gehalt setzen sich die Kosten für eine Weiterbildungsstelle aus der Theorievermittlung, der Supervision und der bei Psychotherapie erforderlichen Selbsterfahrung zusammen, womit die Weiterbildung nicht ausschließlich durch Behandlungen refinanzierbar ist.

Seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge. Nach einer Erhebung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gab es bis 2025 bundesweit bereits rund 2.500 Absolvent*innen. Für Niedersachsen werden bei bislang 250 Masterstudienplätzen und einer insgesamt fünfjährigen Weiterbildung somit rund 1.250 Weiterbildungsplätze benötigt. Bei fehlendem oder unzureichendem Weiterbildungsangebot ist ein Mangel an Fachpsychotherapeut*innen und somit ein drohender Versorgungsnotstand als Folge absehbar. Mit Renteneintritt der älteren Generation wird ein Nachbesetzen der Praxissitze sowie der Stellen in den Kliniken ohne Finanzierung mittel- und langfristig unmöglich.