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Welttag der Suizidprävention: Psychotherapie rettet Leben

Mehr Behandlungskapazitäten notwendig, nicht weniger: GKV-Spargesetz konterkariert Bestrebungen für eine wirksame Suizidprävention

Hannover, 9. September 2026

In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben, die Zahl der Suizidversuche liegt mindestens zehnmal so hoch. Zum Welttag der Suizidprävention am 10. September fordert die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) flächendeckende Hilfsangebote, um Menschen in suizidalen Krisen verlässlich zu unterstützen.

Der kürzlich vorgestellte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention (SuizidPrävG) setzt dafür wichtige Impulse und knüpft an die im Mai 2024 veröffentlichte Nationale Suizidpräventionsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit an. Gleichzeitig mahnt die PKN an, dass das geplante Gesetz im Widerspruch zum am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) steht: Für eine wirksame Suizidprävention braucht es eine funktionierende psychotherapeutische und psychiatrische Regelversorgung mit genügend Behandlungskapazitäten, damit Betroffene frühzeitig professionelle Hilfe erhalten.

Die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Dr. Kristina Schütz dazu: “Bei den meisten Menschen, die an einem Suizid verstorben sind, lag eine psychische Erkrankung zugrunde. Die ambulante psychotherapeutische Sprechstunde ist für Personen mit Suizidgedanken häufig die erste Anlaufstelle und die Psychotherapeut*innen sorgen dafür, dass es gar nicht erst zu einem Suizidversuch kommt. Als zentraler und qualitativ hochwertiger Versorgungsbaustein rettet Psychotherapie Leben!”

Die PKN warnt davor, dass die beschlossenen Regelungen im Rahmen des GKV-BStabG die dringend benötigten und jetzt schon knappen Versorgungskapazitäten weiter verschärfen werden. Insbesondere die Deckelung und Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) wirkt einem bedarfsgerechten Ausbau der Versorgung entgegen. “Die Bundesregierung hat mit einem Entschließungsantrag zur psychotherapeutischen Versorgung ausdrücklich Korrekturen angekündigt, die nachträglich im GKV-BStabG verankert werden müssen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die extrabudgetäre Vergütung von sogenannten dringlichen Fällen so umgesetzt wird, dass Versorgungseinbußen für vulnerable Patient*innengruppen, wie bspw. suizidgefährdete Patient*innen, verhindert werden”, betont die Kammerpräsidentin.

Im Entwurf zum Suizidpräventionsgesetz sieht die PKN Nachbesserungsbedarf insbesondere im Zusammenhang mit der Einschränkung des Zugangs zu Suizidmethoden – eines der wirksamsten Instrumente der Suizidprävention. Schütz: “Die enthemmende Wirkung von Alkohol und anderen Drogen ist vielfach belegt. Trotzdem werden verhaltenspräventive Potentiale, bspw. die Besteuerung von Alkohol, bislang unzureichend ausgeschöpft. Auch der Bereich der strukturellen Suizidprävention bleibt gänzlich ausgespart. Bauliche Sicherungen an bekannten „Suizid-Hotspots“ führen nachweislich zu geringeren Suiziden.“

Die PKN befürwortet, dass Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche und gesundheitspolitische Aufgabe gestärkt wird. Eine nachhaltige Wirksamkeit hängt jedoch maßgeblich davon ab, die psychotherapeutische Versorgung flächendeckend und niedrigschwellig auszubauen, Wartezeiten zu verkürzen sowie einen nahtlosen Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung zu gewährleisten.

Weitere Informationen

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de

Über die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist die berufsständische und berufsrechtliche Interessenvertretung der ca. 6.200 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Niedersachsen. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist als Selbstverwaltung organisiert und wurde im Jahr 2000 auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gegründet.