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Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung sichern

Hannover, 30.03.2023  Die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung wurde bereits zum 01.10.2020 grundlegend reformiert. Nun werden dieses Jahr auch in Niedersachsen die ersten Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiums ihre Approbation erhalten. Doch die Finanzierung der daran anschließenden fünfjährigen Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten wurde für den ambulanten und stationären Bereich nur unzureichend und für den institutionellen Bereich überhaupt nicht geregelt. Somit starten die neu approbierten Psychotherapeut*innen im Herbst in eine ungewisse Zukunft. Doch wenn die erforderliche Weiterbildung nicht aufgenommen werden kann, werden unweigerlich in einigen Jahren Psychotherapeut*innen fehlen und diese Entwicklung wird dann nicht mehr kurzfristig korrigierbar sein. Diese Situation verschärft sich, wie in nahezu allen Berufen, durch die in den kommenden Jahren vermehrt aus dem Berufsleben ausscheidenden “Baby-Boomer”.

Im stationären Bereich fehlt den Krankenhäusern das Geld, die Stellen für die Psychotherapeut*innen in fachpsychotherapeutischer Weiterbildung (PtWs) einzurichten. Im ambulanten Bereich geht es bei der Weiterbildung in Praxen darum, Regelungen zu schaffen, die vergleichbar mit der Finanzierung der hausärztlichen Weiterbildung den Praxisinhaber*innen die Anstellung von PtWs ermöglichen. Besonders prekär ist die Situation für die heutigen staatlich anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitute, in denen gegenwärtig wichtige Kernkompetenzen für Psychotherapeut*innen vermittelt werden. Sie können ohne die seit Jahren eingeforderte gesetzliche Regelung keine Stellen für die PtWs finanzieren, wie Gutachten belegen. Hier liegen mittlerweile für den Fall des Versagens der Politik Pläne für ihre Schließung in den kommenden Jahren in den Schubladen. Damit droht ein Verlust von über Jahrzehnte gewachsener Kompetenz in der Qualifizierung von Psychotherapeut*innen.

Aus den hier genannten Gründen schließt sich die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen den Aktionen der psychotherapeutischen Berufsverbände, dem Zusammenschluss der Ausbildungsinstitute, den Vertreter*innen der Student*innen und der anderen Landespsychotherapeutenkammern sowie der Bundespsychotherapeutenkammer an und fordert Herrn Prof. Lauterbach dazu auf, umgehend gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Finanzierung der Weiterbildung auf den Weg zu bringen. Entsprechend detailliert ausgearbeitete Vorschläge liegen ihm und seinem Ministerium seit Sommer 2022 vor.

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