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Reform des Nachrichtendienstrechts: Psychotherapeutische Gespräche müssen geschützt bleiben

Bisher sieht der Gesetzentwurf für approbierte Heilberufe nur eine Abwägungslösung und damit relativen Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in vor. Somit könnte im Einzelfall das Vertraulichkeitsinteresse gegen Sicherheitsinteressen abgewogen und der Zugriff erlaubt werden. Für eine unterschiedliche Behandlung der Berufsgeheimnisträger*innen gebe es keine sachlichen Gründe, so die BPtK.

→ Stellungnahme der BPtK