Der Vorstand der PKN zur gesetzlichen Impfpflicht für Gesundheitsberufe
Am 16. März ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Covid-19 in Kraft getreten, von der auch psychotherapeutische Praxen betroffen sind. Das Für und Wider einer Impfung wird auch in unserer Berufsgruppe – teilweise sehr emotional – geführt. Und so sehr wir die persönlichen Sorgen oder auch die Verärgerung über diese gesetzliche Vorgabe respektieren, so halten wir sie für sinnvoll und unterstützen diese ausdrücklich. Auch wenn die Impfung nicht jede Ansteckung vermeiden kann, so ist wissenschaftlich belegt, dass durch die Impfung das Risiko eines schweren Infektionsverlaufs minimiert wird. Sie ist unsere Chance, als Gesellschaft der Pandemie etwas entgegenzusetzen.
Als Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berufen wir uns in unserem täglichen Tun auf wissenschaftlich fundierte Verfahren und Methoden. Die Anwendung unwissenschaftlicher Vorgehensweisen ist aus fachlichen und berufsethischen Gründen nicht erlaubt. Daher sollten wir bei unserer Arbeit und bei öffentlichen Äußerungen fachliche Sorgfalt walten lassen – auch in Bezug auf die Corona-Schutzimpfung.
Hinzu kommt, dass bei der gesetzlichen Impfpflicht für Gesundheitsberufe nicht der Selbstschutz im Mittelpunkt steht. Vielmehr gilt es unsere Patientinnen und Patienten – Menschen, die sich uns anvertrauen – vor einer Infektion zu bewahren. Wer sich entscheidet, mit vulnerablen Gruppen zu arbeiten, trägt damit auch die Verantwortung, diese zu schützen.