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PKN-Kammerversammlung – Resolution: Kein generell erhöhtes Gewaltpotential bei Menschen mit psychischer Erkrankung

Auf der Kammerversammlung am 08.11.2025 verabschiedeten die Delegierten eine Resolution anlässlich der aktuellen Überarbeitung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG).

Kein generell erhöhtes Gewaltpotential bei Menschen mit psychischer Erkrankung

Landtag überarbeitet das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

In der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Debatte über Gewalttaten, die durch Menschen begangen wurden, bei denen unter anderem auch eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden ist, setzt sich die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion ein. Folgende Fakten, die auch von ärztlichen Fachgesellschaften (z.B. DGPPN 2025) eingebracht wurden, erachten wir als Grundpfeiler, um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen zu diskutieren:

  • Die aktuelle Lebenszeit-Prävalenz psychischer Erkrankungen in Deutschland beträgt circa 40 – 50 Prozent
  • Bei Menschen mit psychischen Erkrankungen besteht kein generell erhöhtes Gewaltpotential
  • Die Auswirkungen psychischer Erkrankungen sind differenziert zu betrachten
  • Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut und sollte nur dann eingeschränkt werden dürfen, wenn dies gesichert ein geeignetes Mittel zur Gefahrenabwehr darstellt

Wir nehmen unsere berufsethische Pflicht ernst, dazu beizutragen, zu verhindern, dass Menschen Gewalttaten erleiden und dadurch Schaden nehmen.

Gleichzeitig ist es wichtig, psychisch erkrankte Menschen vor Stigmatisierung zu schützen.

Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) regelt klare Bedingungen. Wir lehnen eine Aufweichung des bisher klar geregelten Gefahrenbegriffs als Voraussetzung einer freiheitsentziehenden Unterbringung bzw. einer Meldung an die Sicherheitsbehörden zu Gunsten einer weiter gefassten Regelung mit unklarer Präventionswirksamkeit ab.

Daher fordern wir die Politik auf, sich auf folgende Maßnahmen zu fokussieren:

  • Schaffung niedrigschwelliger Behandlungszugänge
  • Ausbau der psychotherapeutisch undpsychiatrischen Behandlungskapazitäten
  • Förderung von Präventionsangeboten
  • ausreichende Personalausstattung an Kliniken und sozialpsychiatrischen Diensten
  • Nachsorgeangebote (Nachsorgeambulanzen)
  • Sprachmittlung für notwendige psychotherapeutische Behandlungen

Gesamtgesellschaftlich muss Gewalt begünstigenden Faktoren ebenso begegnet werden, unter anderem durch Maßnahmen zum Abbau von Wohnungslosigkeit und verhältnispräventiven Maßnahmen im Bereich Suchtmittelkonsum.

Anders als die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschläge hinsichtlich der Informationsweitergabe oder Registrierung haben diese Anregungen das Potential einen zielführenden Beitrag zu leisten.

Die geplante Novellierung des NPsychKG sollte in diesem Sinne als Chance genutzt werden.

Quellen

  • Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN): DGPPN, 2025. „Prävention von Gewalttaten“. DGPPN
  • Asselmann E, Beesdo-Baum K, Hamm A, Schmidt CO, Hertel J, Grabe HJ, Pané-Farré CA. Lifetime and 12-month prevalence estimates for mental disorders in northeastern Germany: findings from the Study of Health in Pomerania. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci. 2019 Apr;269(3):341-350. doi: 10.1007/s00406-018-0911-5. Epub 2018 Jun 15. PMID: 29948253.