PKN-Kammerversammlung – Resolution: Keine Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie
Auf der Kammerversammlung am 25. April 2026 verabschiedeten die Delegierten eine Resolution anlässlich der aktuellen Kürzungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie.
Keine Kürzungen bei ambulanter Psychotherapie! Versorgung von psychisch erkrankten Menschen nachhaltig sichern und Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich regeln!
Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland steht für eine effiziente, wissenschaftlich fundierte und hochwertige Behandlungsform psychischer Erkrankungen. Umso ungünstiger ist es, dass Patient*innen im Durchschnitt mehrere Monate – in ländlichen Regionen zum Teil deutlich länger – auf einen Therapieplatz für eine Richtlinienpsychotherapie warten müssen. Diese Wartezeiten sind mit dem Anspruch eines kosteneffektiven und solidarischen Gesundheitssystems nur schwer vereinbar.
Von den geplanten Kürzungen werden im Ergebnis in unverhältnismäßigem Maße Menschen mit psychischen Erkrankungen betroffen sein, dabei insbesondere Kinder und Jugendliche, für die lange Wartezeiten gravierende Folgen mit potenziell schwerwiegenden Risiken für die weitere Entwicklung haben können.
Die Entscheidung zur Honorarkürzung um 4,5 % ab dem 01.04.2026 bei Psychotherapeut*innen im laufenden Betriebsjahr und die im Referentenentwurf des BMG zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz aufgeführten Kürzungen führen zu einer Verschärfung der Situation und mittelbar zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte.
Diese Maßnahmen konterkarieren die im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarten überfälligen Regelungen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung, der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sowie einem Ausbau der Kapazitäten in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit einer separaten Bedarfsplanung. Eine gute Steuerung der Ausgaben im GKV-System ist notwendig, aber sie sollte mit Augenmaß und in Beachtung der Folgen der Kürzungen vorgenommen werden. Eine Schwächung funktionierender ambulanter Versorgung führt zu Kostenverschiebungen in teure stationäre Behandlungen, höheren AU-Zeiten, mehr Erwerbsminderungsberentungen und chronifizierten Verläufen in allen Altersgruppen.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen fordert daher:
- Keine Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie!
- Das BMG soll den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses beanstanden!
- Die Deckelung psychotherapeutischer Kapazitäten innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) oder einer neuen begrenzten Extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) ist abzulehnen, da sie die Versorgung gefährdet und im Vergleich dazu nur marginale Einsparungen bringt.
- Die vom Gesetzgeber gewollte Reform der Aus- und Weiterbildung kann nur mit einer planbaren Kalkulation für die Weiterbildungsstätten beschritten werden. Budgetierte Leistungen mit gestaffelter Leistungskappung gefährden die ambulante Weiterbildung.
- Der bereits jetzt drohende Fachkräftemangel verschärft sich durch die Honorarunsicherheit, die fehlende Finanzierung der Weiterbildung und die Betroffenheit der Psychotherapeut*innen in Ausbildung nach altem PsychTHG. Bereits jetzt sind in Niedersachsen Versorgungsaufträge im ländlichen Raum schwer nachzubesetzen.
- Die Regelungen im § 120 des SGB V bezüglich der Weiterbildungsambulanzen sind unzureichend und bedürfen der Überarbeitung.
Die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen fordert, die vorgelegten Kürzungsvorschläge im Bereich der Psychotherapie zurückzunehmen. Kürzungen an kleineren Ausgabenanteilen im GKV-System mit fatalen Folgen für die Versorgung und hohen volkswirtschaftlichen Folgekosten sind nicht zielführend! Die psychotherapeutische Versorgung ist zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und darf nicht gefährdet werden.