PKN-Kammerversammlung – Resolution: Keine Toleranz für Diskriminierung, Hass und Hetze
Auf der Kammerversammlung am 27.04.2024 verabschiedeten die Delegierten einstimmig eine Resolution dazu, dass Diskriminierung, Hass und Hetze nicht toleriert werden dürfen.
Wer als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut tätig ist, darf Diskriminierung, Hass und Hetze nicht tolerieren
Die allgemeinen Berufspflichten der in Niedersachsen tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen festgehalten. § 3 Absatz 3 lautet: „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben die Würde ihrer Patientinnen und Patienten zu achten, unabhängig insbesondere von Geschlecht, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, sozialer Stellung, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder politischer Überzeugung.“
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen sieht in den zahlreichen Kundgebungen für Demokratie, Menschenrechte und für eine vielfältige Gesellschaft einen wichtigen Beitrag, die Werte, die auch als Grundsäulen unserer Gesellschaft im Grundgesetz verankert sind zu stärken. Die verschiedenen Krisen, mit denen wir uns in den letzten Jahren konfrontiert sehen, tragen dazu bei, dass gesellschaftliche Spaltungsprozesse begünstigt werden. Die zerstörerischen Auswirkungen von Spaltung, Hass und Gewalt erleben wir tagtäglich in den Medien und im Alltag und auch in unseren Praxen, in Kliniken, Beratungsstellen und allen Orten, an denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten.
Gerade deswegen liegt es auch in unserer Verantwortung, dass Betroffene in Behandlungssituationen nicht erneut diskriminierende Erfahrungen machen oder ihnen ihre Erfahrungen abgesprochen werden. Sensibilität für rassistische Tendenzen muss in Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert werden. Unsere Weiterbildungsordnung fordert die Kompetenz, therapeutische Beziehungen in unterschiedlichen Settings unter Berücksichtigung menschlicher Diversität in Bezug auf Gender, Ethnie bzw. Kultur, sexuelle Orientierung, Beeinträchtigung und anderen Aspekten aufzubauen und gestalten zu können.
Diskriminierung, Hass und Gewalt gefährden nicht nur das Gemeinwohl und das gesellschaftliche Miteinander, sondern stellen gleichsam eine Gefahr für die psychische Gesundheit der einzelnen dar. Niedersachsens Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind daher gefordert, ihren Beitrag zur psychischen Gesundheit sowohl in den individuellen Behandlungen zu leisten als auch sich mit ihrer Fachexpertise in präventivem Sinne in den gesellschaftlichen Dialog einzubringen.