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Veröffentlichung Änderung der Weiterbildungsordnung nach § 25a HKG

Der Vorstand der PKN und der Ausschuss Psychotherapeutische Aus-/Fort- und Weiterbildung der PKN werden auf der Kammerversammlung am 27.04.2024 die Verabschiedung einer Änderung der Weiterbildungsordnung beantragen. Nach § 25a HKG muss die neue Satzungsregelung dahingehend überprüft werden, ob sie verhältnismäßig (Richtlinie (EU) 2018/958) ist. Die Satzungsregelung ist zudem zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Änderung der Weiterbildungsordnung 

Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Richtlinie (EU) 2018/958

Wenn Sie zur Änderung der Weiterbildungsordnung  Stellung nehmen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Änderung Weiterbildungsordnung“  bis zum 19.04.2024 an info@pknds.de.