Veröffentlichung Änderung der Weiterbildungsordnung nach § 25a HKG
Der Vorstand der PKN und der Ausschuss Psychotherapeutische Aus-/Fort- und Weiterbildung der PKN werden auf der Kammerversammlung am 27.04.2024 die Verabschiedung einer Änderung der Weiterbildungsordnung beantragen. Nach § 25a HKG muss die neue Satzungsregelung dahingehend überprüft werden, ob sie verhältnismäßig (Richtlinie (EU) 2018/958) ist. Die Satzungsregelung ist zudem zu veröffentlichen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Änderung der Weiterbildungsordnung
Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Richtlinie (EU) 2018/958
Wenn Sie zur Änderung der Weiterbildungsordnung Stellung nehmen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Änderung Weiterbildungsordnung“ bis zum 19.04.2024 an info@pknds.de.