Startseite » Vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte

Vorerst keine Sanktionen bei der elektronischen Patientenakte

Solange der bundesweite Rollout nicht erfolgt ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn sie das aktuelle ePA-Modul nicht installiert haben.

Ursprünglich sollten alle Praxen am 15. Januar 2025 über eine aktuelle Software zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen. Anderenfalls wäre ihnen das Honorar um ein Prozent gekürzt und die TI-Pauschale abgesenkt worden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies jetzt in einem Schreiben an die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung darauf hin, dass eine Überprüfung, ob Praxen über die geforderte Technik verfügen, erst stattfinden solle, wenn der Rollout bundesweit erfolgt sei. Dies werde, so das BMG, voraussichtlich nach dem ersten Quartal 2025 der Fall sein.

In der vergangenen Woche hatte das Ministerium bekanntgegeben, dass die PVS-Hersteller nicht mehr verpflichtet seien, alle Praxen bis zum 15. Januar 2025 mit einem zertifiziertem ePA-Modul auszustatten. Der Rollout seitens der Industrie solle zunächst in den Modellregionen beginnen. Wenn die Erfahrungen dort positiv seien, schließe sich der bundesweite Rollout – zusammen mit der Nutzungsverpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten – an, teilte das Ministerium weiter mit. Dies erfolge frühestens ab dem 15. Februar 2025.

Die ganze Meldung und mehr zum Thema ePA lesen Sie bei der KBV. 

Trotz der Verzögerung des bundesweiten Rollouts empfiehlt die PKN, sich mit der ePA möglichst gut vertraut zu machen. Um Psychotherapeut*innen dabei zu unterstützen, bietet die BPtK gemeinsam mit der gematik im Januar zwei Online-Informationsveranstaltungen zur ePA für Psychotherapeut*innen an. Die Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Die BPtK hat kürzlich außerdem eine Praxis-Info zur elektronischen Patientenakte veröffentlicht.