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Mitgliedschaft im Verband der freien Berufe Niedersachsen (FBN)

Die Kammerversammlung hat einer Mitgliedschaft der Psychotherapeutenkammer im Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V. zugestimmt.

Die Mitgliedschaft im Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V. weist einen hinreichenden Sachbezug zu den im HKG und in der Satzung der Psychotherapeutenkammer festgelegten Aufgaben auf. Nach § 9 Absatz 1 Ziffer 1. HKG i.V.m. § 2 Absatz 1 Kammersatzung PKN ist es die Aufgabe der Kammer im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die beruflichen Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie derer zu wahren, die sich in der praktischen Ausbildung zu diesen Berufen (§ 2 Absatz 3 Satz 2 HKG) befinden. Der Vereinszweck des Verbandes der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e.V. ist die Interessenvertretung für die freien Berufe im Land Niedersachsen mit enger Anbindung an die politischen Entscheider im Land. Eine Mitgliedschaft in dem Verband soll der engeren Vernetzung mit anderen Institutionen und mit der Politik dienen.