Bitte beachten Sie folgende Formulierungshilfen für Anzeigen:
Praxiskauf/-verkauf
Der sogenannte KV-Sitz ist eine vom regionalen Zulassungsausschuss erteilte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Diese Zulassung ist kein Besitz und kann weder verkauft, noch abgegeben oder gekauft werden. Alle frei werdende KV-Sitze werden von der KVen bekannt gemacht. Allerdings wird häufig dem Bewerber die Abrechnungsgenehmigung erteilt, der eine Absprache mit demjenigen hat, der den Sitz aufgibt, d.h. zurückgibt. Das muss aber nicht sein und es gibt keinen Rechtsanspruch.
Bitte verwenden Sie daher folgende Formulierungen, wenn Sie eine Praxis kaufen oder verkaufen möchten:
Praxis zu verkaufen, KV-Zulassung vorhanden
Praxisanteil zu verkaufen, KV-Teilzulassung vorhanden
Praxis gesucht, KV-Zulassung erwünscht
Praxisanteil zu verkaufen, KV-Teilzulassung erwünscht
Bitte beachten Sie die Formulierungshilfen. Die PKN erlaubt sich, die Anzeigen ohne Rücksprache entsprechend anzupassen.
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