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Orientierungspraktikum & berufsqualifizierende Tätigkeit

Während ihres Bachelorstudiums müssen angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemäß der Approbationsordnung (PsychThApprO) zwei berufspraktische Einsätze ableisten:

Ziel der Praktika ist es, erste Erfahrungen in der Berufspraxis zu erlangen.

Das Orientierungspraktikum (OrPra) findet in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder in anderen Einrichtungen statt, in denen Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.

Die berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT-I) kann absolviert werden in Einrichtungen

  • der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
  • der Prävention und Rehabilitation
  • für Menschen mit Behinderungen
  • für sonstige Bereiche institutioneller Versorgung.

Voraussetzung ist, dass dort Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind.

In der Regel erfolgt das Orientierungspraktikum vor dem BQT I , beide Praktika können aber auch als Block hintereinander in einer Praxis, Institution oder Klinik absolviert werden.