Infoveranstaltung zu Praxen als Traumaambulanzen
Für Geschädigte durch Gewalttaten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene sind die Traumaambulanzen oft die ersten Anlaufstellen für eine psychotherapeutische Erstversorgung. Bisher waren als Traumaambulanzen nur Psychiatrische Kliniken zugelassen. Nach dem Inkrafttreten des SGB XIV (Soziale Entschädigung) und der Traumaambulanzverordnung können seit 2024 auch ambulante Praxen Traumaambulanz werden. Hierzu ist eine Vereinbarung mit dem Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erforderlich. Die folgende Online-Veranstaltung informiert über rechtliche Grundlagen und die Voraussetzungen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung.
Termin: Mittwoch, 18.03.2026 von 12.00 bis 14.00 Uhr
In der Online-Veranstaltung informieren Frau Dr. Mitschke (Leitende Ministerialdirektorin, Koordinatorin des Trauma-Netzwerks Niedersachsen) und Kordula Horstmann (Vorstandsmitglied der PKN) über die seit 2024 bestehende Möglichkeit für ambulante Praxen, Traumaambulanz zu werden.
Auf folgende Fragen wird eingegangen:
- was regelt das SGB XIV
- welche Leistungen gibt es nach dem SGB XIV
- wer sind Anspruchsberechtigte
- was sind Aufgaben der Traumaambulanzen
- wer kann Traumaambulanz werden
- wie wird die Behandlung in Traumaambulanzen finanziert
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Anmeldung
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