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Honorarkürzungen und GKV-BStabG: Kammeraktivitäten & aktueller Stand

Bislang ist nicht absehbar, ob das Bundesgesundheitsministerium doch noch einlenkt und von den massiven Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie zumindest teilweise abrückt. Immerhin wird die Kritik an den Plänen nicht leiser. Der Vorstand der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen unterstützt den bundesweiten Protest gegen die geplanten Einschnitte und macht weiterhin seinen Einfluss auf mehreren Ebenen geltend. Neben direkten Gesprächen mit regionalen Bundestagsabgeordneten ist der Kammervorstand u.a. auch bei den zahlreichen Kundgebungen und Protesten vor Ort dabei, nimmt an politischen Diskussionsrunden teil oder bezieht Stellung gegenüber der Presse.

Dr. Kristina Schütz mit MdB Carsten Müller (CDU)
Andra Habermann (links) mit Eva Böhme (PP) vom Aktionsbündnis Psychotherapie, MdB Johannes Schraps (SPD) und Gabi Krampe-Piderit (KJP)
Der Vorstand auf der Kundgebung von ver.di in Hannover am 10. Juni anlässlich der 99. Gesundheitsministerkonferenz
Dr. Kristina Schütz im Interview mit dem NDR für die Sendung "DAS! rote Sofa" zu den Honorarkürzungen

Derzeit passieren viele Dinge gleichzeitig und es wird zuweilen schwer, immer gänzlich den Überblick zu behalten – wir haben den aktuellen Stand hier für Sie zusammengefasst.

Was ist zuletzt passiert?

Im Vorfeld der 99. GMK, die am 10. und 11. Juni in Hannover unter dem Vorsitz Niedersachsens stattfand, hat die PKN ein → Positionspapier veröffentlicht und appelliert darin an die Minister*innen und Senator*innen der Länder, sich beim Bundesgesetzgeber dafür stark zu machen, dass die Kürzungen zurückgenommen werden – sowohl die im März beschlossene Honorarkürzung von 4,5 % als auch die geplanten Sparmaßnahmen im Rahmen des GKV-BStabG (→ mehr dazu).

Erst kurz zuvor wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss über die Honorarkürzung nicht beanstandet. Die BPtK kritisiert das BMG dafür scharf und wirft ihm Tatenlosigkeit vor (→ zur Meldung). Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußert sich erneut und bestärkt noch einmal die Absicht, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen (→ zur Meldung).

Zeitgleich fand am 08.06.2026 zudem die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zur Petition gegen die Honorarkürzung statt, die mit über 140.000 Unterschriften im Vorfeld ein klares Votum erhalten hat. Die Anhörung wurde live übertragen und kann in der → Mediathek des Deutschen Bundestages nachgeschaut werden.

Schließlich wurde am 12.06.2026 das GKV-BStabG in 1. Lesung im Bundestag (→ zur Mediathek) sowie im Bundesrat beraten. Die BPtK hat eine weitere → Stellungnahme dazu veröffentlicht. Vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung kam ebenfalls deutliche Kritik am geplanten Gesetzesvorhaben (→ zur Pressemitteilung).

Was ist der aktuelle Stand und wie geht es weiter?

Das GKV-BStabG wurde vom Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, federführend ist der Gesundheitsausschuss. Anschließend folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag, voraussichtlich am 10.07.2026, in der das Gesetz beschlossen werden soll. Der Bundesrat muss nicht zustimmen, könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Inkrafttreten des Gesetzes so deutlich verzögern.

In seiner Sitzung am 12.06.2026 hat der Bundesrat eine → Stellungnahme zum Gesetz beschlossen und damit ein positives Signal gesendet. Denn in dieser wird gefordert, dass eine vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sichergestellt werden müsse sowie die Vorgabe eines Konsiliarverfahrens vor Beginn einer Psychotherapie für Behandlungsfälle zu streichen, die auf ärztliche Überweisung oder nach Entlassung aus dem Krankenhaus in die psychotherapeutische Versorgung kommen. Zusätzlich spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür aus, die Zuschläge zu den ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie beizubehalten.

In Bezug auf die Honorarkürzung von 4,5 % versucht die KBV für die Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, verbunden mit einem Antrag im Eilrechtsschutz, eine aufschiebende Wirkung herzustellen, so dass der Beschluss bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht vollzogen werden kann. Wie lange das Verfahren wird, kann derzeit nicht gesagt werden.

Wir halten Sie über alle weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.