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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen

13. Juli 2026

Am vergangenen Freitag, 10. Juli 2026, hat die Bundesregierung das umstrittene GKV-BStabG beschlossen. Wir informieren über die jüngsten Entwicklungen und aktuellen Schritte. 

+++ Update 13.07.2026: Die Bundesländer Saarland, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatten einen gemeinsamen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet und auch für die Anrufung gestimmt. Der Antrag hat die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit jedoch verpasst (zum Beschluss). Damit wird es keine Nachverhandlungen zum GKV-BStabG geben und das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die BPtK hat bereits eine Stellungnahme veröffentlicht und fordert dringend nötige Korrekturen (zur Pressemitteilung). +++

Klar ist: Das GKV-BStabG in seiner aktuellen Form bedeutet erhebliche Verschlechterungen und tiefe Einschnitte in die Vergütung und zukünftigen Kapazitäten der ambulanten Psychotherapie. Gemeinsam mit der BPtK und den anderen Landespsychotherapeutenkammern fordern wir, dass diese Eingriffe aus dem Gesetz gestrichen werden und weiterhin eine extrabudgetäre Vergütung sichergestellt werden muss. → Zum Berliner Appell

Was ist in den letzten Tagen passiert?
Am Montagabend, 06.06.2026, wurden mehrere hundert Seiten Änderungsanträge an die Oppositionsfraktionen im Bundestag übermittelt. Die BPtK hat am Dienstag daher unmittelbar eine Krisensitzung mit allen Landespsychotherapeutenkammern sowie Vertreter*innen einiger Berufsverbände einberufen, um über die Änderungsanträge und das weitere Vorgehen zu beraten. Resultat des Treffens ist eine gemeinsame Erklärung von der BPtK und den Landeskammern, in der nochmals vor tiefen Einschnitten in die Versorgung gewarnt wird, sollte das GKV-BStabG überhastet verabschiedet werden. Der Appell lautet: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. → Zur gemeinsamen Erklärung

Zu begrüßen ist, dass am Mittwoch, 08.07.2026, u.a. der Abgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Janosch Dahmen, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gestellt hat, um die Bundestagsabstimmung am Freitag zu verhindern. Die Begründung: Es bleibe zu wenig Zeit für eine umfassende Prüfung der Änderungsanträge, wodurch die Qualität der Gesetzgebung gefährdet sei. Am Donnerstag wurde bekannt, dass dem Eilantrag der Grünen aus Karlsruhe nicht stattgegeben wurde. Die Abstimmung über das Gesetz konnte also wie geplant im Bundestag erfolgen (→ Zur Meldung). Es wurde auch über einen Entschließungsantrag der Regierungskoalition abgestimmt, der sich auf psychische Erkrankungen und die psychotherapeutische Versorgung bezieht. Dieser wurde angenommen.

Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen im Gesundheitsausschuss abgelehnt, die abschließende Beratung für diesen Freitag von der Tagesordnung des Parlaments zu nehmen. Auch ein Antrag der Grünen und Linken zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, mit dem die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung bewirkt werden sollte, wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt.

Der Bundesrat hat sich am Freitag ebenfalls mit dem Gesetz befasst und hätte die Möglichkeit gehabt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Gesetzgebung zu verzögern. Die PKN hat in einem persönlichen Schreiben an Dr. Andreas Philippi den niedersächsischen Gesundheitsminister und diesjährigen Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz ausdrücklich darum gebeten, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Dieser Bitte ist der Minister auch nachgekommen.

Die PKN begleitet, wie auch alle anderen Landeskammern, das gesamte Verfahren engmaschig und kritisch. Gemeinsam mit der BPtK und den Berufsverbänden befinden wir uns laufend im Austausch und versuchen auch weiterhin, jeden möglichen Einfluss geltend zu machen. → Bisherige Entwicklungen und Aktivitäten der Kammer

Wir bedanken uns herzlich bei allendie sich in den letzten Wochen für unseren Berufsstand eingesetzt haben. Durch das Engagement unserer Mitglieder, der Kammern und Verbände konnte für Politik und Bevölkerung deutlich gemacht werden, wie schwer die geplanten Einschnitte unsere Berufsgruppe treffen würden. Es ist positiv zu bewerten, dass sich in den Oppositionsparteien (auch auf Landesebene) Widerstand am Kurs der Bundesregierung regt und zumindest versucht wurde, das parlamentarische Verfahren zu verlangsamen. Wir werden Sie, genauso wie die Berufsverbände, weiterhin über die politischen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.