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Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung endlich gesetzlich sichern

Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung ist Jahre nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes noch immer ungewiss

Hannover, 15. April 2024 – Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 2019 wurde die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung grundlegend novelliert. Neu ist, dass im Anschluss an Bachelor und Master nun direkt eine Approbationsprüfung erfolgt. Nach dieser muss eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten oder zur Fachpsychotherapeutin in hauptberuflicher Anstellung absolviert werden. Der neue Qualifizierungsweg gilt für alle Studierenden, die nach dem 01.09.2020 mit dem Studium begonnen haben.

Jetzt Finanzierungslücke schließen

Die Ausbildungsreform spielt eine wichtige Rolle für die zukünftige psychotherapeutische Versorgung. Roman Rudyk, Präsident der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN), weist auf die dringend notwendige Finanzierung der Weiterbildung hin:

„Eigenverantwortliche psychotherapeutische Arbeit setzt den Abschluss der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung voraus. Eine gute psychotherapeutische Versorgung kann somit nur gelingen, wenn es ausreichend Weiterbildungsstellen für Absolvent*innen in Kliniken, Praxen und Ambulanzen sowie im institutionellen Bereich gibt. Leider ist die Finanzierung dieser Weiterbildungsplätze bis heute nicht gesetzlich verankert. Tausende Studierende blicken in eine ungewisse Zukunft, weil nicht klar ist, ob es zukünftig genug Weiterbildungsplätze geben wird. Dass der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) als vorerst letzte Chance für die Regelung der Finanzierung diese nicht aufgreift, zeigt nachdrücklich, dass Herr Lauterbach hier versucht, sich entgegen seiner früheren Zusage der Verantwortung für eine Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung zu entziehen. Wir können das im Interesse der psychisch erkrankten Menschen nicht zulassen. Detaillierte Vorschläge für eine finanzielle Förderung der Weiterbildung liegen dem Ministerium bereits seit Sommer 2022 vor.“

In Niedersachsen wird die Psychotherapeutenschaft bei der Forderung zur gesetzlichen Regelung der Finanzierung von der Landesregierung unterstützt. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat eingereicht. Ende September 2023 hat der Bundesrat den Entschließungsantrag angenommen und fordert die Bundesregierung damit auf, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern.

Auch eine Bundestagspetition des Studenten Felix Kiunke mit mehr als 72.000 Unterstützenden wurde Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten. Der Deutsche Bundestag hat im Januar dieses Jahres die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angenommen und an das Bundesgesundheitsministerium zur Berücksichtigung überwiesen.

Psychotherapeutischer Nachwuchs blickt in ungewisse Zukunft

Im Vorfeld des 44. Deutschen Psychotherapeutentages in Würzburg am vergangenen Wochenende hat sich ein breites Bündnis aus Studierenden, Absolvent*innen, Instituten, Verbänden und Delegierten des DPT zu einer Kundgebung versammelt, um ihrer Forderung nach einer gesetzlichen Finanzierung der Weiterbildung erneut Nachdruck zu verleihen.

Kundgebung im Rahmen des 44. Deutschen Psychotherapeutentages in Würzburg am 12. April 2024 - Foto: BPtK/Benedikt Knüttel

Denn ohne ausreichend Weiterbildungsstellen wird es in den kommenden Jahren zu wenig Nachwuchs für die Psychotherapie geben. Bereits seit Herbst 2022 suchen Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiengangs eine Weiterbildungsstelle. Die Situation verschärft sich, da ab 2025 jährlich mindestens 2500 Absolvent*innen erwartet werden. „Mittel- bzw. langfristig käme es zu noch mehr Engpässen in der psychotherapeutischen Versorgung, weil es zu wenig Fachpsychotherapeut*innen geben wird. Dabei ist der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung groß und die Wartelisten für einen Therapieplatz sind bereits jetzt lang. Wenn nicht endlich in den Nachwuchs investiert wird, steuert die psychologische Versorgung auf eine Krise zu“, so Rudyk.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zentrale Säule der Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Mit der Reform des PsychThG wird der psychotherapeutische Beruf strukturell an andere akademische Heilberufe angeglichen und somit der Weg zu einer modernen Qualifizierung geebnet, die für alle Facetten des Berufes befähigt. Die Psychotherapeutenkammern, auch die PKN, haben in den vergangenen Jahren unter Mitwirkung des gesamten Berufsstandes neue Weiterbildungsordnungen erarbeitet und verabschiedet. „Durch die Verankerung der Psychotherapie in einer eigenen Profession sind die Psychotherapeut*innen unbestritten eine zentrale Säule bei Diagnose und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Mit einer mindestens zehnjährigen Aus- und Weiterbildung, die mit einer fachärztlichen Qualifizierung vergleichbar ist, können Fachpsychotherapeut*innen ein breites Behandlungsspektrum und enorm viel Kompetenz vorweisen“, betont der Präsident abschließend.