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Was ist Psychotherapie?

„Psychotherapie“ kommt aus dem Altgriechischen und setzt sich zusammen aus den Wörtern „Psyche“ – Seele und „Therapeia“ – Behandlung. Die Behandlung setzt am Denken, Verhalten und Erleben des kranken Menschen an. Entscheidend ist, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt. Die Indikation für die Psychotherapie ist umfassender als vielfach angenommen. Dazu gehören einerseits psychische Erkrankungen und Störungen wie etwa Ängste, Zwänge, Phobien, Essstörungen und Depressionen. Aber auch psychiatrische Erkrankungen wie Psychosen, Demenzen und Süchte sowie psychosomatische Krankheiten, bei denen körperliche Beschwerden durch psychische Faktoren hervorgerufen werden, fallen darunter. Schließlich bedürfen auch chronisch-physische Erkrankungen einer psychotherapeutischen Mitbehandlung.

Psychotherapeutische Ansätze und Richtungen sind vielfältig und auch vielschichtig. Es ist im Einzelfall im Gespräch mit dem Psychotherapeuten oder der Psychotherapeutin zu entscheiden, welche Methode am meisten Erfolg verspricht.

Psychotherapieverfahren

Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie steht in der Tradition der klassischen Psychoanalyse. Sie geht davon aus, dass persönliche Lebenserfahrungen und vor allem deren konflikthafte unbewusste Verarbeitung psychische Erkrankungen mit verursachen oder aufrechterhalten können. Unsere Lebenserfahrungen werden insbesondere durch die Beziehungen zu anderen Menschen geprägt, wobei vor allem die ersten Lebensjahre formend sind. Verinnerlicht und unbewusst geworden, beeinflussen sie das Bild eines Menschen von sich selbst und anderen Menschen sowie die Grundeinstellung zu sich selbst und anderen. Weiterhin können sich die mit heftigen und psychisch schwer zu verarbeitenden Erlebnissen verbundenen Gefühle, wie Angst, Scham und Aggression, unbewusst auf die Lebens- und Beziehungsgestaltung auswirken. Im weiteren Leben entstehen hieraus bevorzugte Erlebnis- und Verhaltensmuster, die unbewusst unser Fühlen, Denken und Handeln beeinflussen. Führen die Lebenserfahrungen zu unbewussten Konflikten, können daraus psychische und körperliche Beschwerden entstehen. In der analytischen Psychotherapie stehen diese Lebenserfahrungen und deren Folgen und Verarbeitungen in der Gegenwart im Zentrum der Behandlung.

Analytische Psychotherapeuten unterstützen Sie, sich dieser unbewussten Prozesse bewusst zu werden und damit Unverständliches dem bewussten Erleben zugänglich zu machen. Sie lassen Sie beschreiben, was Ihnen durch den Kopf geht und wie Sie sich innerlich fühlen, ohne das Gesagte zu bewerten oder zu beurteilen. Sie achten nicht nur darauf, was Sie mitteilen, sondern auch darauf, wie Sie mit sich und Ihrer Psychotherapeutin beziehungsweise Ihrem Psychotherapeuten umgehen. Im Behandlungsverlauf ergibt sich eine Art Muster, welches erkennen lässt, wie Sie unbewusst mit sich und anderen Menschen umgehen. Außerdem wird geklärt, ob dieser Umgang, der in früheren Situationen sinnvoll war, dem gegenwärtigen Leben angemessen ist oder fortdauert und zu unangemessenem Erleben und Verhalten oder zu Krankheitssymptomen führt.

Während der Therapie können Sie ein vertieftes Verständnis für sich selbst und Ihren Umgang mit anderen Menschen entwickeln, um aus diesen Erfahrungen lernen zu können und Auswege aus den sich wiederholenden seelischen Sackgassen zu finden. Während einer analytischen Psychotherapie liegen Sie in der Regel auf einer Couch und haben keinen Blickkontakt zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ihren Gedanken und Gefühlen freier sind und sich mehr Ihrer inneren Welt, den Gedanken, Gefühlen und inneren Bildern zuwenden können. Die analytische Psychotherapie ist eine Langzeittherapie und dauert zwei oder mehr Jahre. Sie vereinbaren mit Ihrer Psychotherapeutin beziehungsweise Ihrem Psychotherapeuten in der Regel drei oder auch zwei Therapiesitzungen pro Woche.

Systemische Therapie

Systemtherapeuten versuchen, Probleme und psychische Krankheiten dadurch zu verstehen und zu verändern, dass sie die Beziehungen rund um Probleme und Krankheiten beleuchten. Das betrifft sowohl die frühen prägenden Beziehungen wie die jetzigen. Der Systemtheorie gemäß entstehen Probleme und Krankheiten nämlich immer im Umfeld von Beziehungen und schwierigen Beziehungserfahrungen. Oft geht es dabei am Ende um die Beziehung des Patienten zu sich oder seiner Krankheit selbst.

Ein weiteres Merkmal der Systemtherapie ist, dass sie auf Begriffe wie „gestört“ oder „krank“ als Bezeichnung von Personen oder Beziehungen verzichtet. Das liegt an ihrer Grundhaltung, dass jede Person und jedes System immer nur das entwickelt, was sie zur Gestaltung ihres Lebens vor dem Hintergrund ihrer Geschichte brauchen. Systemtherapeuten wollen das nicht von außen als krank bewerten.

Auf dieser Basis sind Systemtherapeuten immer „lösungsorientiert“: Sie untersuchen, wie eine Person, ein Paar oder eine Familie bisher versucht hat, ihre Probleme zu lösen und welche neuen, passenderen Lösungsmöglichkeiten gefunden und geübt werden können. Sogar in den negativen und problematischen Verhaltensweisen versucht die Systemtherapie, die offen oder verdeckt darin liegenden Fähigkeiten und Stärken zu erkennen und zu nutzen.

Die moderne Systemtherapie hat sich aus der „Familientherapie“ heraus entwickelt, ist mittlerweile über 50 Jahre alt und hat in dieser Zeit ein großes Arsenal hilfreicher Methoden entwickelt. Forschungen haben deren Nützlichkeit für viele Arten von Patienten bestätigt – sowohl in Einzel- wie in Paar- und Familientherapien. Systemtherapeuten haben ihre eigene, manchmal überraschende Art, Fragen zu stellen, Probleme zu erklären und sie zu lösen. Sie sind bestrebt, die Eigenkräfte ihrer Patienten zu fördern oder herauszufordern – in einer Mischung aus Ernst und Humor. Manchmal dehnen sie die mit den Patienten gemeinsam vorgenommene Problemanalyse bis in frühere Generationen hinein aus. Manchmal zentrieren sie sich ganz auf Lösungen in der Gegenwart. Ethisch fühlen sie sich zum Respekt vor der Autonomie und der Eigenverantwortung der von ihnen behandelten Personen und Systeme verpflichtet.

Seit dem 22. November 2019 ist die Systemische Therapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss für die Behandlung psychischer Erkrankungen zugelassen.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht wie die analytische Psychotherapie davon aus, dass wir unser Leben nicht nur mittels unseres Willens gestalten, sondern dass alles, was wir fühlen, denken und entscheiden, auch von unbewussten psychischen Einflüssen abhängt. Zu diesen Faktoren, die wir nicht wahrnehmen und beeinflussen können, gehören insbesondere innere Konflikte, die das spätere Leben besonders bestimmen, wenn sie schon in den ersten Lebensjahren auftraten. Schon ein Kind etwa erlebt den normalen menschlichen Konflikt zwischen dem Wunsch, einerseits unabhängig und selbstständig und anderseits geborgen und aufgehoben zu sein. Manchmal kann ein Kind einen solchen Konflikt nicht lösen, weil es befürchtet, zum Beispiel Mutter oder Vater zu verlieren. Dann wird der unerträgliche Konflikt verdrängt und ins Unbewusste verschoben, um sich vor ihm zu schützen. Von dort beeinflusst er aber weiterhin unser Fühlen und Denken und vor allem unsere Beziehungen zu anderen Menschen. In einer späteren Lebensphase, wenn wir zum Beispiel eine schmerzliche Trennung erleben, können diese früheren unbewussten Konflikte unser Fühlen und Verhalten erneut stark belasten und uns sogar psychisch krank machen.

Eine weitere Ursache für psychische Erkrankungen sieht die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zum Beispiel in schwerer Vernachlässigung, Gewalterfahrungen oder emotionaler Kälte während der ersten Lebensjahre. Unter solchen ungünstigen Lebensbedingungen entwickeln Menschen nicht oder nur eingeschränkt die Fähigkeit, sich ein Bild von sich selbst und von anderen Menschen mit allen positiven und negativen Eigenschaften zu machen, stabile Beziehungen zu leben und das eigene Verhalten zu steuern und sich in andere Menschen hineinzuversetzen.

Unbewusste Konflikte bestimmen auch die Beziehung zur Psychotherapeutin beziehungsweise zum Psychotherapeuten. Tiefenpsychologisch arbeitende Psychotherapeuten helfen ihren Patienten, die unbewussten Faktoren ihrer psychischen Beschwerden herauszufinden. Zugleich unterstützen diese sie dabei, ihre Konflikte besser zu lösen, um ihnen auf diese Weise eine gesündere und weniger belastende Lebensgestaltung zu ermöglichen. Die Gespräche verlangen vom Patienten ein hohes Maß an Offenheit und Vertrauen in die Psychotherapeutin beziehungsweise den Psychotherapeuten.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in Einzelgesprächen, in der Regel ein- bis zweimal pro Woche, oder in einer Gruppe statt. Dieses Behandlungsverfahren kann auch kreative Therapiemethoden (Kunst-, Musik- oder Körpertherapie) mit einschließen. Eine Therapie kann zwischen drei Monaten und zwei Jahren dauern.

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (VT) hat sich aus der Lerntheorie entwickelt. Daher ist der zentrale Grundgedanke noch heute, dass menschliches Verhalten erlernt wird und dass der Mensch während der gesamten Lebensspanne umlernen oder auch verlernen kann. D. h., störendes oder ungünstiges Verhalten kann zum Positiven korrigiert werden. Dies gilt nicht nur für Verhalten im engen Sinn, sondern auch für Gedanken und Gefühle oder körperliche Reaktionen. Ungünstige Verhaltensweisen – wie Ängste oder Süchte – werden als das Ergebnis entsprechender Lernprozesse gesehen.

Im Zentrum der Therapie steht, dass durch aktives Handeln am aktuellen Problem neue Erfahrungen gemacht werden sollen. Dazu wird das problematische Verhalten genau analysiert: wann und wie genau tritt es auf und welche Konsequenzen hat das Verhalten? Aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse sollen neue Verhaltensweisen ausprobiert und neue Gewohnheiten aufgebaut werden. Hierzu werden spezifische Methoden herangezogen wie Konfrontationen zur Angstbewältigung, Rollenspiele oder Selbstsicherheitstrainings. Ziel ist es, den Patienten in die Lage zu versetzen, nach der Therapie diese Strategien eigenständig anwenden zu können und damit auch kommende schwierige Situationen gut meistern zu können.

Die moderne kognitive Verhaltenstherapie umfasst sowohl gedankliche (z.B. Einstellungen) als auch verhaltensbezogene Techniken. Grundannahme ist, dass Gefühle und Verhaltensweisen ein direkter Ausdruck von Gedanken sind. Daher ist es ein wichtiger Teil der Therapie, irrationale, ungesunde und problematische Denkweisen, Lebensregeln und Pläne, die mit psychischen Problemen einhergehen, zu verändern.

Die Grundlage jeder Therapie ist die vertrauensvolle Beziehung und gute Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeut und Patient. Um dies zu verwirklichen machen Verhaltenstherapeuten ihr Vorgehen für die Patienten transparent: alles, was in der Therapie geschieht, wird dem Patienten erklärt. Der Patient soll immer die Möglichkeit haben, nachzufragen, was der Sinn und Zweck einer Übung ist. Verhaltenstherapeuten sind der Auffassung, dass er nur so überzeugt mitarbeiten und eine langfrsitige Besserung erreichen wird.

Verhaltenstherapie kann sowohl mit Erwachsenen als auch mit Kindern oder Jugendlichen in Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt werden. Durch die starke Konzentration der VT auf aktuelle Probleme und die Frage: „Was kann ich ab heute lernen, damit es mir bald besser geht?“ ergibt sich in der Regel eine kürzere Therapiedauer.

Psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten

Psychotherapeutische Sprechstunde

Um Patientinnen  und Patienten einen schnelleren Zugang zur professionellen Hilfe zu ermöglichen, gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde. In der Sprechstunde klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, welche Beschwerden die Ratsuchenden haben, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und ob weitere fachliche Hilfe notwendig ist. Dabei erfolgt auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und – sofern erforderlich – eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Wie viele Termine sind möglich?

Insgesamt können bis zu sechs Termine à 25 Minuten in der Sprechstunde vereinbart werden. Dabei können mehrere dieser 25-Minuten-Einheiten zusammengelegt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen und Menschen mit geistiger Behinderung können bis zu zehn Termine à 25 Minuten in der Sprechstunde durchgeführt werden. Dabei können sich Eltern auch bis zu 100 Minuten ohne ihr Kind beraten lassen.

Vor jeder Behandlung in die Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist für gesetzlich Versicherte verpflichtend: Jede Patientin und jeder Patient muss zuerst in der Sprechstunde ein erstes Gespräch mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten geführt haben, bevor eine Behandlung beginnen kann. Dieses Gespräch muss mindestens 50 Minuten gedauert haben. Eine Ausnahme hiervon sind Patientinnen und Patienten, die in den letzten zwölf Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt worden sind.

Probatorische oder Probesitzungen

An die Sprechstunde können sich eine Akutbehandlung und sogenannte probatorische Sitzungen anschließen. Die probatorische Sitzungen dienen der weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes und der Klärung, welches Psychotherapieverfahren sich am besten zur Behandlung eignet. Zudem wird in ihnen festgestellt, ob die Patientin oder der Patient und die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können.

Darüber hinausgehende Psychotherapiesitzungen in dem geeigneten Psychotherapieverfahren werden bei der Krankenkasse beantragt. Die Anträge dazu stellen in der Regel die Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten in Absprache mit ihren Patientinnen und Patienten. Ist ein Patient bereits bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten in Behandlung, kann eine Konsultation auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen. Mit ihr soll in dringenden Fällen möglichst rasch Abhilfe und eine Stabilisierung erreicht werden. Voraussetzung für eine psychotherapeutischen Akutbehandlung ist die Abklärung bei einem Arzt oder einer Ärztin, dass keine körperlichen Ursachen gegeben sind sowie eine psychotherapeutische Sprechstunde. Eine Akutbehandlung dient der Krisenintervention und kann — falls erforderlich — in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie überführt werden.

In speziellen Fällen kann eine Akutbehandlung auch beginnen, ohne dass der Patient oder die Patientin in der psychotherapeutischen Sprechstunde war – beispielsweise wenn er oder sie vorher aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik behandelt wurde.

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie kann in allen anerkannten Psychotherapieverfahren erfolgen. Für gesetzlich Versicherte sind das die analytische Psychotherapie, systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie (nähere Informationen über die Therapieformen finden Sie hier). Die Behandlung findet als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie statt. In der Systemischen Therapie kann sie auch mit mehreren Personen durchgeführt werden, indem beispielsweise die Familie mit einbezogen wird.

Stationäre Psychotherapie

In der Regel ist eine ambulante Behandlung immer einer stationären Behandlung vorzuziehen. Wenn die Erkrankung allerdings so schwer ist, dass die ambulante Behandlung nicht weiterhilft oder der Leidensdruck sehr hoch ist, kann die stationäre Betreuung empfehlenswert sein.

Manchmal reicht aber eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis nicht aus: Bei schweren psychischen Erkrankungen oder Krisen kann es sein, dass die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine Behandlung in einem Krankenhaus vorschlägt. In einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus kann eine umfassendere und intensivere Behandlung stattfinden, als dies in einer Praxis möglich ist. Außerdem kann der Patient oder die Patientin die bisherige Krisensituation zu Hause und bei der Arbeit so verlassen und sich voll auf den Genesungsprozess konzentrieren.

Das richtige Krankenhaus finden

In Deutschland lassen sich jährlich über eine Million Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus behandeln. Behandlungskon­zepte und -qualität unterscheiden sich in den verschiedenen Kliniken erheblich. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat deshalb eine „Checkliste für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik“ herausgegeben, die Patientinnen und Patienten hilft, das passende Krankenhaus für ihre psychische Erkrankung zu finden.

Kostenübernahme und Beantragung

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Gesetzlich Versicherte können bei Bedarf einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis vereinbaren, ohne vorher eine haus- oder fachärztliche Überweisung eingeholt zu haben. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der therapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist.

Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.

Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.

Wie funktioniert eine Psychotherapie?

Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben, um beispielsweise Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen.

Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.