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Telematik-Infrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist quasi die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie vernetzt die Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander – Ärzte, Psychotherapeutinnen, Krankenhäuser und Apotheken. Über die TI soll eine schnelle und sichere Kommunikation unter allen Akteurinnen ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Auch wenn vielen der Begriff Telematikinfrastruktur nicht geläufig ist, so ist jeder Versicherte in Deutschland mit der TI bereits in Kontakt gekommen: Beim Besuch in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eKG) eingelesen wird.

Welche Anwendungen laufen über die TI?

Im Rahmen der TI gibt es sowohl Pflichtanwendungen, als auch freiwillige Anwendungen. Für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ist bisher folgende Anwendung verbindlich:

  • der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eKG) ist verpflichtend.

In der Testphase befinden sich:

  • das elektronische Rezept (eRezept) sowie
  • die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbeschiengung (eAU).

Bei den freiwilligen Anwendungen entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst, welche sie nutzen wollen und welche Daten eingepflegt werden dürfen. Die Hoheit über die Daten liegt somit allein bei den ihnen. Zu diesen Anwendungen gehören:

  • das Notfalldaten-Management (NFDM)
  • der elektronische Medikationsplan (eMP) und
  • die elektronische Patientenakte (ePA).

Weitere Informationen sowie eine grafische Übersicht über die Anwendungen der TI hat die KBV zusammengestellt..