Startseite » Mitglieder » GAZ – Gemeinsame Akkreditierungs- & Zertifizierungsstelle

GAZ – Gemeinsame Akkreditierungs- & Zertifizierungsstelle

Die Psychotherapeutenkammern sind dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder der Fortbildungspflicht nachkommen können. Zu diesem Zweck haben die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und die Psychotherapeutenkammer Bremen die GAZGemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle – gegründet. Hier werden die Fortbildungsveranstaltungen akkreditiert, das heißt anerkannt und mit Fortbildungspunkten bewertet. Die GAZ führt für jedes approbierte Mitglied der beiden Kammern ein Online-Punktekonto.

Hier erfahren Sie alles darüber, wie eine Veranstaltung bei der GAZ akkreditiert werden kann.
Übrigens: Akkreditierungsanträge müssen mindestens drei Wochen vor Veranstal­tungsbeginn über das Onlineportal eingereicht werden, damit eine fristgerechte Akkreditierung für die Veranstaltung erfolgen kann.

Akkreditierung von Veranstaltungen

Wofür stehen GAZ, VNR und EFN?

GAZ steht für Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niederdersachsen und der Psychotherapeutenkammer Bremen.
Die GAZ führt für jedes approbierte Mitglied der beiden Kammern ein Online-Punktekonto.

VNR steht für Veranstaltungsnummer.
Jede von der GAZ akkreditierte Veranstaltung bekommt eine eindeutig zuordbare VNR.

EFN steht für elektronische Fortbildungsnummer.
Mittels der EFN können die Teilnehmer der jeweiligen Fortbildung eindeutig zugeordnet und so die Punkte über die GAZ auf den Punktekonten gutgeschrieben werden.

Zertifizierung, Akkreditierung und Anerkennung - was ist der Unterschied?

Als Zertifizierung wird ein Verfahren bezeichnet, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird.

Unter Akkreditierung wird die Zulassung einer Fortbildungsveranstaltung durch die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle (GAZ) der Psychotherapeutenkammern Niedersachsen und Bremen verstanden. Wenn eine Veranstaltung akkreditiert wird, entspricht sie der Fortbildungsordnung und bekommt eine Veranstaltungsnummer (VNR) und entsprechende Fortbildungspunkte zugewiesen. Es können nur Veranstaltungen durch die GAZ akkreditiert werden, wenn sich der Veranstaltungsort im Bundesland Niedersachsen oder Bremen befindet.

Die Anerkennung einer bereits durchgeführten Veranstaltung ist durch die Vorlage von aussagefähigen Unterlagen durch das Mitglied im Einzelfall möglich.

Die Antragsbearbeitung ist kostenpflichtig, die Kosten sind in der Kostenordnung geregelt.

Wie kann ein Akkreditierungsantrag gestellt werden?

Veranstalterinnen und Veranstalter können einen entsprechenden Akkreditierungsantrag im geschlossenen Mitgliederbereich stellen. Hierzu klicken Sie bitte nach dem Login auf die Schaltfläche „Akkreditierung beantragen“, pflegen die erforderlichen Daten ein und senden den Akkreditierungsantrag ab. Sollte Ihr individueller Veranstaltungsbereich bei Ihnen noch nicht eingerichtet sein, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0511) 850 304-30 oder der Mail unter mgm@pknds.de.

Akkreditierungsanträge müssen mindestens drei Wochen vor Veranstal­tungsbeginn über das Onlineportal eingereicht werden, damit eine fristgerechte Akkreditierung für die Veranstaltung erfolgen kann.

Welche Unterlagen werden für nicht-reflexive Veranstaltungen benötigt?

Bei Akkreditierungsanträgen für nicht-reflexive Veranstaltungen wie

  • Seminar
  • Workshop
  • Tagung
  • Kurs

muss zusammen mit dem Akkreditierungsantrag ein detailliertes Programm der Veranstaltung eingereicht werden. Es kann bei der Beantragung als PDF-Dokument hochgeladen werden.

Wie viele Teilnehmende sind für eine reflexive Veranstaltung erforderlich?
  • Kollegiale Supervision (Intervision): mindestens 3 Personen
  • Balintgruppe: mindestens 3 Personen
  • Qualitätszirkel: 4 bis 8 Personen
Welche Voraussetzugen gelten für reflexive Veranstaltungen?

Für die Leitung eines Qualitätszirkels wird entweder eine Supervisoren-Bescheinigung, den Qualifikationsnachweis der KV zum Qualitätszirkel-Moderator oder ein vergleichbarer Qualifikationsnachweis benötigt

Für die Leitung einer Balintgruppe benötigt die Leitung mindestens eine fünfährige Berufstätigkeit als PP, KJP oder Arzt mit psychotherapeutischer Qualifikation sowie eine Selbsterklärung über die Teilnahme an Balintgruppen und methodischen Veranstaltungen zur Durchführung von Balintgruppen.

Für die Leitung eines Kasuistisch-technischen Seminars benötigt die leitende Person eine Anerkennung als Supervisor durch ein nach § 6 PsychThG anerkanntes Ausbil­dungsinstitut oder durch einen Fachverband oder eine aktuelle Akkreditierung als Supervisor von einer deutschen Heilberufekammer.

Für die Leitung einer Selbsterfahrungsgruppe benötigt die Selbsterfahrungsleitung mindestens eine fünfjährige Berufstätigkeit als PP, KJP oder Arzt mit psychotherapeutischer Qualifikation in dem Bereich, in dem die Selbsterfahrungsgruppe angeboten wird. Die Anerkennung als Selbsterfahrungsleiterin oder -leiter erfolgt durch ein nach PsychThG anerkanntes Ausbildungsinstitut oder durch einen Berufs- oder Fachverband, an dem sie oder er mindestens über drei Jahre hinweg als Dozentin bzw. Dozent tätig ist.

Für die Leitung einer Supervision wird mindestens eine fünfjährige Berufstätigkeit als PP, KJP oder Arzt mit psychotherapeutischer Qualifikation benötigt, und zwar in dem Bereich, in dem die Supervision angeboten wird. Die Anerkennung als Supervisor oder Supervisorin erfolgt durch ein nach PsychThG anerkanntes Ausbildungsinstitut oder durch einen Berufs- oder Fachverband, an dem er oder sie mindestens über drei Jahre hinweg als Dozent bzw. Dozentin tätig ist.

Für die Leitung einer Kollegialen Supervision (Intervision) ist keine Zusatzqualifikation erforderlich, da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Gruppe alle gleichberechtigt sind.

Müssen die Kopiervorlagen aus dem Akkreditierungsbescheid verwendet werden?

Die zur Verfügung gestellten Vorlagen müssen nicht verwendet werden, sie dienen lediglich zur Vereinfachung der Abläufe.

Welche Angaben müssen auf einer Teilnahmebescheinigung aufgeführt sein?

  • Veranstaltungstitel
  • Veranstaltungsnummer (VNR)
  • Datum, ggf. Uhrzeit
  • Veranstaltungskategorie
  • Fortbildungspunkte
  • Name,  Mitgliedsnummer / Elektronische Fortbildungsnummer (EFN) des Teilnehmenden

Welche Angaben müssen auf einer Teilnehmerliste aufgeführt sein?

  • Veranstaltungsnummer (VNR)
  • Datum, ggf. Uhrzeit
  • EFN der Teilnehmenden
  • Name/Unterschrift der Teilnehmenden
Was, wenn es Änderungen bei einer akkreditierten Veranstaltung gibt (z.B. Termin, Uhrzeit oder Ansprechpartner)?

Hierbei wird zwischen einer „reflexiven“ und einer „nicht reflexiven“ Veranstaltung unterschieden.

Bei „reflexiven“ Veranstaltungen wird die Akkreditierung für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben. Die Zeitstruktur und der Ort (Bundesland) bleiben gleich, das Datum ist flexibel.
Somit ist bei einer Änderung der Zeitstruktur, des Ortes (Bundesland) oder des Ansprechpartners ein neuer Akkreditierungsantrag erforderlich.

Bei einer „nicht reflexiven“ Veranstaltung werden alle Veranstaltungsdaten vorab festgelegt.
Bei jeglicher Änderung ist ein neuer Akkreditierungsantrag erforderlich. Somit sind Nachmeldungen von Veranstaltungsterminen oder ein Wechsel des Veranstaltungsortes nicht möglich.

Was passiert, wenn akkreditierte Veranstaltungen online durchgeführt werden?

Wenn sich die Zeiten und Ansprechpartner der akkreditierten Veranstaltungen nicht ändern, können sie auch ohne eine Neuakkreditierung online stattfinden.

Wie erfolgt die Dokumentation reflexiver Veranstaltungen?

Für die Dokumentation der Veranstaltung sollte ein formales kurzes Sitzungsprotokoll geführt werden.
In dem Protokoll sollten der Ort, die Zeit und das Thema separat mit der Teilnehmerliste dokumentiert sein.