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TI-Verzeichnisdienst (VZD)

Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (TI-Verzeichnisdienst) ist quasi das Adressbuch der TI. Er dient als zentrales Adressierungsverzeichnis – ähnlich einem allgemeinen Adressbuch – für Anwendungen innerhalb der TI.

Er wird u.a. für die Berechtigungsvergabe der elektronischen Patientenakte durch Versicherte oder auch für den gezielten Nachrichtenversand über den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) genutzt. Die gematik ist als Betreiber des TI-Verzeichnisdienstes für die Gewährleistung der Datensicherheit zuständig.

Einträge in den TI-Verzeichnisdienst dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde für die institutionsbezogenen Einträge an die KVen als Herausgeber der SMC-B Praxisausweise übertragen.

Die KVen sind gemäß dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) seit 1. Dezember 2020 durch §313 Abs. 5 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die ihnen vorliegenden, im TI-Verzeichnisdienst zu speichernden Daten der TI-Anwender an den TI-Verzeichnisdienst zu übermitteln und aktuell zu halten.

 

Befüllung des TI-Verzeichnisdienstes

Die Vorgehensweise

Seit 1. Dezember 2020 erfolgt der Eintrag in den TI-Verzeichnisdienst mit der Freischaltung der Praxisausweise. Der jeweilige Praxisausweis-Anbieter benachrichtigt den SMC-B Antragsteller per E-Mail über den erfolgten Eintrag. Neben den Basisdaten einer Betriebsstätte wird auch der Zertifikatseintrag des Praxisausweises in den TI-Verzeichnisdienst eingetragen.

Die im TI-Verzeichnisdienst hinterlegten Basisdaten der Betriebsstätte umfassen:

  • Name der Betriebsstätte
  • Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort
  • Bundesland (KV-Bereich der Betriebsstätte)
  • Betriebsstätte (BSNR)
  • Spezielle Fachgebietscodierung

Nicht nur die SMC-B Freischaltung, sondern auch die Freischaltung eines elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) führt zu einem Eintrag im TI-Verzeichnisdienst. Ein Arzt oder Psychotherapeut kann somit einen institutionsbezogenen Eintrag zu seiner Praxis (SMC-B) und einen personenbezogenen Eintrag (ePtA) im Verzeichnisdienst haben.

Zu einer Praxis kann es immer nur einen Eintrag für eine Betriebsstätte (BSNR) geben. Bei mehreren freigeschalteten und gültigen Praxisausweisen sind dann mehrere Zertifikate im Basiseintrag zu der BSNR eingetragen.

Die Informationen des TI-​Verzeichnisdienstes sind nur für Teilnehmer der TI einsehbar.