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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten werden so digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. So können unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen vermieden werden. Auch mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel ließen sich im Vorfeld besser beachten. In der elektronischen Patientenakte befinden sich aber nicht nur ärztliche Befunde wie Blutbilder und Arztbriefe. Die Patientinnen und Patienten können auch selber Daten wie beispielsweise Schmerztagebücher hochladen.

Die elektronische Patientenakte beantragen Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte erfolgt freiwillig!


Wer hat Zugriff auf die ePA?

Die Versicherten bestimmen selbst, wer auf ihre Daten zugreifen darf. Sie können Psychotherapeuten, Ärzten, Apothekern oder weiteren an Behandlungen beteiligten Leistungserbringern die Erlaubnis dazu erteilen. Diese Berechtigung ist jederzeit widerrufbar. Auch die Entscheidung darüber, was gespeichert oder gelöscht wird, übernehmen die Versicherten selbst: Sämtliche Aktivitäten in der Akte, wie das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von Dokumenten, können Patienten und Patientinnen selbstständig über ihr Smartphone durchführen oder auch ihre Behandler – Ärztin, Arzt, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten – dazu berechtigen. Zudem können die Versicherten lediglich Teile ihrer Patientenakte freigeben, also eine sogenannte feingranulare Berchtigung aussprechen, sodass nicht alles von jedem gelesen werden kann. Die Dokumente in der ePA sind so verschlüsselt, dass niemand die Inhalte lesen kann, außer den Versicherten selbst und denen, die sie dazu berechtigt haben.

Weitere Informationen rund um die ePA beantwortet die gematik auf ihrer Seite FAQ – E-Patientenakte.

Außerdem hat die BPtK eine Praxis-Info zur elektroischen Patientenakte herausgegeben, die Sie hier herunterladen können: