Hier finden Sie alle wichtigen Informationen
Die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der PKN und der Psychotherapeutenkammer Bremen (GAZ).
Die GAZ ist eine von beiden Kammern gegründete Stelle, die die Akkreditierung für Fortbildungen in den Bundesländern Bremen und Niedersachsen erteilt und die Fortbildungskonten der Mitglieder beider Kammern führt. Darüber hinaus können hier auf Antrag auch Fortbildungen berücksichtigt werden, die besucht worden sind, jedoch von keiner Kammer akkreditiert wurden (z. B. Kongresse im Ausland).
Die GAZ führt für jedes approbierte Mitglied ein Online-Punktekonto.
Das Fortbildungskonto kann jederzeit online eingesehen werden.
Im Punktekonto werden die Punkte aller der GAZ gegenüber nachgewiesenen psychotherapierelevanten Fortbildungen erfasst, die zuvor von der GAZ oder einer anderen Heilberufekammer akkreditiert, anerkannt oder zertifiziert wurden.
Das Fortbildungspunktekonto wird fortlaufend geführt.
Wurde für die von Ihnen besuchte Fortbildungsveranstaltung kein Akkreditierungs-, Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren bei einer Heilberufekammer durchgeführt (z.B. Kongress im Ausland), können die Punkte nur auf Antrag berücksichtigt werden. Die Anerkennung ist kostenpflichtig (€ 25,--). Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Eingang der Gebühr geprüft wird.
Bitte sehen Sie davon ab, Originalunterlagen einzureichen. Alle Unterlagen werden nach der Erfassung durch die GAZ vernichtet.
Bitte reichen Sie die Teilnahmebescheinigungen als Scan, per Fax oder per Post an die Geschäftsstelle als Kopie ein.
Bitte beachten Sie: Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Alle Unterlagen werden nach der Erfassung durch die GAZ vernichtet.
Ihnen werden jährlich für das laufende Jahr automatisch 10 Punkte für das Literaturstudium gutgeschrieben.
Einheitliche Fortbildungsnummer.
Mittels der EFN können die Teilnehmer der jeweiligen Fortbildung eindeutig zugeordnet und so die Punkte über die GAZ auf den Punktekonten gutgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie: Sofern die Fortbildungen von einer anderen Heilberufekammer akkreditiert worden sind, kann die Erfassung der Punkte ausschließlich über die Teilnahmebescheinigung erfolgen.
Das Fortbildungszertifikat erhalten Mitglieder auf Antrag, die nachweisen in einem der Antragstellung vorausgehendem Zeitraum von höchstens fünf Jahren mindestens 250 anrechnungsfähige Fortbildungspunkte erworben haben.
Bitte beachten Sie: Das Fortbildungszertifikat wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Ausstellung des Zertifikats ist kostenpflichtig (€ 25,--). Das Zertifikat kann erst nach Eingang der Gebühr ausgestellt werden.
Die Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Bremen (GAZ) stellt im Auftrag der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen das Zertifikat aus.
Im Fortbildungszertifikat können nur die im Online-Punktekonto ausgewiesenen Fortbildungen angerechnet werden, die in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren vor Ausstellungsdatum des Zertifikats absolviert wurden.
Das Fortbildungspunktekonto wird fortlaufend geführt.
Sie können den zu berücksichtigten Zeitraum selbst wählen. Wenn Sie keinen Zeitraum auswählen, wird der Zeitraum von fünf Jahren vor Antragsdatum berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Grundlage für ein Fortbildungszertifikat sind jeweils die Fortbildungspunkte eines Zeitraums von fünf Jahren.
Bitte beachten Sie: Fragen zu der für Sie geltenden Nachweispflicht (z.B. gegenüber KV oder Krankenhaus) klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung oder Ihrem Arbeitgeber.
Informationen zur Nachweispflicht finden Sie im § 95 d SGB V bzw. § 137 Abs. 3 Nr. 1 SGB V
Für alle Mitglieder, die dem Datentransfer mit der KVN zugestimmt haben, erfolgt die Übermittlung an die KVN ohne besonderen Antrag. Es gilt die Voraussetzung 250 Punkte in fünf Jahren.
Unabhängig davon können alle approbierten Mitglieder der PKN auf Antrag ein papiergebundenes Fortbildungszertifikat erhalten.